Das Landesgericht Wien lehnte die Auslieferung an die USA und Spanien ab, auch einen Haftantrag der Staatsanwaltschaft im US-Auslieferungsverfahren wurde abgelent.
Causa Firtasch: Freilassung von Oligarchen angeordnet
Das Gericht begründete seine Entscheidung mit der von Firtasch vor drei Jahren erlegten Kaution von 125 Millionen Euro sowie den Auflagen, sich in regelmäßigen Abständen bei Gericht zu melden, das Bundesgebiet nicht verlassen und den Reisepass bei Gericht zu hinterlegen.
In USA wegen Schmiergeldzahlungen gesucht
Bis auf die Kaution gelten dieselben Auflagen auch im Übergabeverfahren an Spanien, in dem bereits am Donnerstag die Verhängung von Übergabehaft abgelehnt worden war. Gegen die Gerichtsentscheidung ist innerhalb von 14 Tagen eine Beschwerde beim OLG Wien möglich, das am Dienstag die Auslieferung von Firtasch an die USA für zulässig befunden hatte. Im Fall des Europäischen Haftbefehls hat es bisher noch keine inhaltliche Entscheidung des zuständigen Gerichts gegeben. In den USA wird Firtasch wegen Schmiergeldzahlungen gesucht, in Spanien wegen Geldwäsche und Korruption.
(APA/Red.)