Mit den angestrebten Gesundheitsplattformen sei in den Grundzügen das Vorarlberger Konzept übernommen worden, sagte Bischof gegenüber der APA. Eine bessere Vernetzung zwischen dem niedergelassenen und dem Spitalsbereich soll über Mittel aus einem Strukturtopf erfolgen.
Der Bund setze die Rahmenbedingungen, die operative Verantwortung liege aber ausschließlich in den Händen der Länder, skizzierte Bischof das diskutierte Modell. Auf Länderebene sollen einzurichtende Gesundheitsplattformen die Entscheidungen treffen. „Der Plattform sollen zumindest sieben Mitglieder der Sozialversicherung und damit auch sieben Mitglieder des Landes angehören“, werde zwischen Sozialversicherung und Land Parität herrschen. Möglicherweise kämen noch vier Mitglieder des Bundes und Vertreter der Ärztekammer hinzu.
Gleichzeitig werde ein Strukturtopf eingerichtet, „um Brücken zwischen dem niedergelassenen und dem Spitalsbereich zu bauen“. Die Finanzierung des Strukturtopfs werde je zur Hälfte durch Sozialversicherung und Land erfolgen. Zunächst soll der Topf mit mindestens einem Prozent des Gesamtaufwands von Sozialversicherung und Spitalwesen gefüllt werden, nach zwei Jahren sollen es mindestens zwei Prozent sein.