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FFP2 und mehr Abstand: Lockdown-Verlängerung bis 3. Februar fix

Ab Montag gilt die FFP2-Maskenpflicht in Geschäften.
Ab Montag gilt die FFP2-Maskenpflicht in Geschäften. ©APA/AFP/INA FASSBENDER
Der Hauptausschuss des Nationalrats gibt grünes Licht für eine Verlängerung des Lockdowns bis 3. Februar. Zudem werden die Ausgangsbeschränkungen mit der FFP2-Maskenpflicht und dem größeren Abstand ergänzt.
B117 auf der Spur

Die Verlängerung des Corona-Lockdowns ist bis zum 3. Februar fix. Der Hauptausschuss des Nationalrats hat am Donnerstag der entsprechenden Verordnung grünes Licht gegeben. Einzig die FPÖ stimmte dagegen. Ergänzt werden die Ausgangsbeschränkungen um die Pflicht, im Handel, öffentlichen Verkehrsmitteln und bei Dienstleistern FFP2-Masken zu tragen, und künftig in der Öffentlichkeit zwei Meter Abstand zu halten, sofern man nicht miteinander lebt oder enge Bezugspersonen trifft.

Neu sind außerdem wöchentliche Testungen für bestimmte Berufsgruppen über den Gesundheits- und Pflegebereich hinaus. Davon betroffen sind etwa Beschäftigte im Handel und in Dienstleistungsbetrieben mit Kundenkontakt, Lehrer und Elementarpädagogen. Auch wer im öffentlichen Dienst im Parteienverkehr tätig ist, muss sich regelmäßig testen lassen. Wer der Testvorgabe nicht nachkommt, muss eine FFP2-Maske tragen.

Lockdown-Plan bis 7. Februar

Grundsätzlich soll der harte Lockdown den Plänen der Regierung zufolge bis 7. Februar dauern. Dazu braucht es allerdings einen neuerlichen Beschluss im Hauptausschuss.

Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) begründete die Verlängerung des Lockdowns damit, dass das Infektionsgeschehen in Österreich im Vergleich zur alarmierenden Lage im November zwar besser geworden sei, die Zahl der täglichen Neuinfektionen mit rund 1.500 Fällen aber immer noch zu hoch liege. Der Trend stimme zwar, wie auch die Senkung des effektiven Reproduktionsfaktors von 1,14 auf 0,89 (100 Personen stecken 89 an) und der Rückgang der 7-Tages-Inzidenz auf nunmehr 115 zeige. Aufgrund der neuen Virusvariante B.1.1.7 ist laut Anschober aber Vorsicht geboten. Zudem seien immer noch rund 340 schwer erkrankte COVID-19-Patienten auf Intensivstationen, das sei "keine Kleinigkeit".

Mutation in Österreich verbreitet

In Österreich gibt es laut Anschober seit Montag 47 bestätigte Fälle mit der Virusmutation, und zwar in mehreren Clustern. Auffällig sei auch der Nachweis in einer Kläranlage im Einzugsgebiet Bischofshofen und Werfenweng, was derzeit genauer geprüft werde. Dies sei auch insofern interessant, als Salzburg schon seit Wochen die höchsten Werte bei der 7-Tages-Inzidenz habe. Außerdem ist nunmehr geplant, alle positiven PCR-Tests einer Vorsequenzierung zuzuführen. Genauere Informationen über die Ausbreitung und das Ausbreitungstempo der Virusmutation in Österreich erwartet Anschober für Anfang nächster Woche.

Zur Frage der Wirksamkeit des Impfstoffs von AstraZeneca merkte Anschober an, jeder Impfstoff, der die EMA-Prüfung bestehe, sei ein ausgezeichneter. Es könne aber durchaus sein, dass Impfstoffe unterschiedlich lang wirken oder sich in ihrer Wirkung unterscheiden.

Virusmutation mischt Karten neu

Dass nur eine Teilzulassung im Raum steht, hat laut Anschober keine inhaltlichen Gründe, etwa was die Qualität des Impfstoffs betrifft. Vielmehr habe es in der Altersgruppe über 65 ein Dokumentationsproblem gegeben. Das könnte aber durch inzwischen gemachte Erfahrungen mit dem Impfstoff kompensiert werden. Anschober wies zudem auf den Beschluss im gestrigen Ministerrat hin, zusätzliche Impfstoffe von Biontech/Pfizer zu beschaffen.

Michael Bernhard (NEOS) betonte, dass seine Fraktion weiterhin skeptisch in Bezug auf die weitgehenden Ausgangsbeschränkungen und Betretungsverbote sei. Nach wie vor sei die Gesamtsituation eine große Zumutung für die Menschen und die Unternehmen, sagte er. Nichtsdestotrotz sei die Situation eine neue. Es gebe einfach zu wenig Wissen um die neue Virusmutation, um mit gutem Gewissen weiterhin Öffnungen fordern zu können.

Lockdown an Datum gebunden

Von Seiten der SPÖ kritisierte Kai Jan Krainer, dass die Regierung bei der Ankündigung von Lockerungen des Lockdowns immer bestimmte Datumsangaben mache und sich nicht an Faktoren wie etwa einer 7-Tages-Inzidenz unter 50 orientiere.

Neuerlich gegen die Verordnung stimmte die FPÖ. Sie hält den verlängerten Lockdown für verfassungswidrig und hat auch sonst eine Reihe von Bedenken. Schließlich seien so intensiv in die Grundrechte eingreifende Maßnahmen nur dann erlaubt, wenn ein Zusammenbruch des Gesundheitssystems drohe, gab Susanne Fürst zu bedenken.

(APA/red)

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