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Feuerwerk in Wien: Was ist erlaubt, was ist verboten

Die meisten Feuerwerkskörper sind in Wien verboten.
Die meisten Feuerwerkskörper sind in Wien verboten. ©APA
Die Wiener Polizei warnt in Hinblick auf Silvester ausdrücklich vor dem Gebrauch und unerlaubten Besitz von Böllern sowie nicht sachgemäßer Verwendung von Raketen und sonstigem Feuerwerk. Es können saftige Strafen drohen.
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Die meisten Unfälle mit Pyrotechnik sind auf Sorglosigkeit, Unachtsamkeit sowie nicht bestimmungsgemäße oder missbräuchliche Verwendung zurückzuführen. Besonders die leichtsinnige Handhabung von illegal aus dem Ausland besorgter Pyrotechnik bergen großes Gefahrenpotential. Bei Verstößen gegen Bestimmungen des Pyrotechnikgesetzes drohen dem Verwender, neben möglichen strafrechtlichen Konsequenzen, auch Verwaltungsstrafen bis zu 3.600 Euro.

Meisten Böller, Raketen und Co. in Wien verboten

Die Polizei unterteilt Böller, Raketen und Co. in unterschiedliche Kategorien, die erst ab einem gewissen Mindestalter gekauft werden dürfen. Bei den Kategorien F3, F4 und S2 gilt etwa ein Mindestalter von 18 Jahren. Darunter fallen etwa Knallkörper, "Sonnen", Feuerwerksbomben oder Kugelbomben. Feuerwerkskörper ab 16 Jahren - wie etwa Knallfrösche oder Vulkane - fallen in die Kategorie F2.

Diese Gegenstände sind im Ortsgebiet - das bedeutet ganz Wien - und in unmittelbarer Nähe von Menschenansammlungen verboten. Ausnahmen gibt es nur bei entsprechenden Genehmigungen. In der Nähe von Tankstellen gilt zudem ein absolutes Verbot von pyrotechnischen Gegenständen.

Feuerwerk: Was ist in Wien erlaubt?

Erlaubt ist in Wien nur wenig Pyrotechnik, nämlich der Kategorie F1. Zu diesen "Feuerwerkscherzartikeln" zählen etwa Wunderkerzen, Knallbonbons, Tischfeuerwerk oder Miniknallfrösche. Diese Feuerwerkskörper können ab 12 Jahren erstanden werden.

Wer haftet für Schäden an Silvester?

Sollte ein Böller oder eine Rakete ein Fahrzeug treffen oder sonstigen Schaden anrichten, stellt sich die Frage der Haftung. "Grundsätzlich gilt: Diejenige Person, die den Schaden verursacht hat, muss auch dafür aufkommen", erklärt ARBÖ-Rechtsexperte Martin Echsel. "Ist kein Schädiger bekannt, kann eine Teil- oder Vollkaskoversicherung helfen. Am besten in den Versicherungsbedingungen nachlesen, ob ein solcher Schadensfall übernommen wird", so der Jurist weiter. Ist Vandalismus abgedeckt, den Fall gleich an die Versicherung weiterleiten.

Sicheren Parkplatz fürs Auto suchen

Um Schäden am Fahrzeug zu vermeiden, empfiehlt der ARBÖ, einen ruhigen und sicheren Parkplatz zu suchen. Dies ist oft nicht immer so einfach - aufgrund von Parkplatzmangel und Parktickets. Am besten ist es, in einem Parkhaus oder einer -garage sein Fahrzeug abzustellen - damit ist man auf der sicheren Seite. Parkplätze in der Nähe von Balkons sollten vermieden werden. Diese werden häufig als "Startbasen" für die Raketen verwendet.

(red)

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