AA

Fernwärme-Prozess in Wien: Staatsanwalt weitet Anklage aus

Rund um angebliche Preisabsprachen bei der Fernwärme startete ein Prozess in Wien
Rund um angebliche Preisabsprachen bei der Fernwärme startete ein Prozess in Wien ©AP
Im Straflandesgericht in Wien hat am Montag der Prozess rund um vermutete Preisabsprachen bei Aufträgen der Fernwärme Wien begonnen. Gleich zu Beginn hat die Staatsanwaltschaft die Anklage um weitere Absprachen erweitert.
Fernwärme: Prozessbeginn
5 Millionen Euro Schaden
40 Millionen verspekuliert?
Strafantrag gegen Fernwärme


Auf der Anklagebank im Großen Schwurgerichtssaal fanden sich 12 Angeklagte ein, ein Angeklagter war aus gesundheitlichen Gründen entschuldigt. Sämtliche Angeklagte, ausschließlich Männer, waren bisher unbescholten.

Fernwärme-Prozess: Wien Energie als Privatkläger

Die Wien Energie, in der die Fernwärme Wien mittlerweile aufgegangen ist, hat sich als Privatkläger dem Verfahren angeschlossen. Ihr Rechtsvertreter nutzte sein Eingangsstatement dazu, von den zahlreichen Verbesserungen zu berichten, die die Wien Energie inzwischen durchgeführt hätte.

Absprachen: Betroffene Bezirke in Wien

Die Wien Energie merkte an, dass ein Teil des Schadens bereits zurückgezahlt wurde. Dem Verfahren hat sich auch ein Mitbewerber angeschlossen, der sich durch die Preisabsprachen aus dem Markt gedrängt sieht. Die von der Staatsanwaltschaft vorgeworfenen horizontalen Absprachen betreffen Mitarbeiter der Wien Energie in den Bezirken 2, 3 und 5.

Veteidigung plädiert auf “nicht schuldig”

Die Verteidigung des Erstangeklagten, des Chefs einer Anlagenbaufirma, bezweifelte in ihrer Stellungnahme, dass es sich überhaupt um einen strafrechtliche relevanten Vorwurf handle. Es sei zwar ein Mitarbeiter des Unternehmens über Dinge informiert gewesen, die er von der ausschreibenden Fernwärme gar nicht hätte wissen dürfen, der Erstangeklagte habe diese Informationen aber nicht genutzt. Die Vermutungen, die die Staatsanwaltschaft anstelle, seien “in keiner Wiese durch Beweise begründet”, so Verteidiger Martin Nemec. Sein Fazit: Es liege auf keinen Fall eine strafrechtliche Verfehlung vor, er plädiere daher auf Freispruch.

Fernwärme-Prozess: “Anklage völlig unberechtigt”

Im Strafprozess wegen angeblicher Preisabsprachen bei der Vergabe von Bauaufträgen durch die Fernwärme Wien (nunmehr Wien Energie) haben die Verteidiger die Anklage als völlig unbegründet zurück gewiesen. Vielmehr habe die Fernwärme einen “krassen Verstoß” gegen das Bundesvergabegesetz begangen, so der Verteidiger des Fünftangeklagten.

Nutzte Fernwärme ihre Stellung aus?

Die Fernwärme habe ihre marktbeherrschende Stellung ausgenützt, um die Bewerber wechselseitig auszuspielen – und dies widerspreche den Vergabeverfahren. Eine Baufirma, die sich ebenfalls für die Aufträge interessiert habe, sei – möglicherweise bewusst – solange hingehalten worden, bis ihr die Liquidität gefehlt habe.

Keine der Firmen, die um die Aufträge gerittert haben, sei in der Lage gewesen, diese ohne Subunternehmen auszuführen. Gegipfelt habe dies darin, dass es mehr Bewerber als Subfirmen gab, so der Anwalt. Die Wien Energie betonte am Rande des Verfahrens, dass sich das Unternehmen nach Bekanntwerden der Vorwürfe von insgesamt sieben Mitarbeitern getrennt habe.

Angeklagter: “War nicht ganz in Ordnung”

Im Prozess um Preisabsprachen bei Leitungsbauten im Auftrag der Fernwärme Wien ist heute, Montag, am ersten Verhandlungstag auch gleich der erste Angeklagte befragt worden. Der ehemalige leitende Mitarbeiter der Fernwärme räumte ein, dass manche seiner Handlungen im Nachhinein “nicht ganz in Ordnung waren”.

Er kam in Erklärungsnot als Richter Christian Böhm von ihm wissen wollte, warum er eine Nachricht an eine Anlagenbaufirma verschlüsselt geschickt hatte – und zum Teil auch nicht von seiner offiziellen Mailadresse aus, sondern als “Franko Cornetto”. Auf die Frage des Richter, ob es von den Auftragswerbern auch mal kleine Geschenke gegeben hatte, bejahte der Angeklagte dieses. Er schränkte aber ein, dass strenge Verhaltensregeln bei der Fernwärme (nunmehr Wien Energie) erst 2013 – als danach – eingeführt wurden.

Regeln zur Geheimhaltung

Das ließ wiederum der Rechtsvertreter der Wien Energie so nicht im Raum stehen. Er wollte vom Angeklagten wissen, ob es nicht vielmehr schon im Jahr 2007 klare Regeln zur Geheimhaltung von Angeboten im Bieterverfahren gegeben habe. Dies bejahte der Angeklagte, aber sie seien eben nicht so streng wie 2013 gewesen.

Er erklärte, seine Vorgehensweise von seinem Vorgänger übernommen zu haben. Grundsätzlich merkte Richter Böhm an: “Ich fange mit Ihren Antworten wenig an – aber Sie wahrscheinlich mit meinen Fragen auch.”

Die Verhandlung im gut besuchten Großen Schwurgerichtssaal des Wiener Straflandesgericht ist vorerst für neun Tage angesetzt und wird am morgigen Dienstag fortgesetzt.

(apa/red)

 

 

  • VIENNA.AT
  • Wien
  • Fernwärme-Prozess in Wien: Staatsanwalt weitet Anklage aus
  • Kommentare
    Kommentare
    Grund der Meldung
    • Werbung
    • Verstoß gegen Nutzungsbedingungen
    • Persönliche Daten veröffentlicht
    Noch 1000 Zeichen