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"Feindlicher Akt" bei den NEOS: Kündigung nach Betriebsrats-Initiative

NEOS-Chef Matthias Strolz soll von einem "feindlichen Akt" gesprochen haben.
NEOS-Chef Matthias Strolz soll von einem "feindlichen Akt" gesprochen haben. ©APA
Die Partei NEOS muss sich einen fragwürdigen Umgang mit Klubmitarbeitern vorwerfen lassen: Eine Referentin soll ihren Job verloren haben, nachdem sie nur Stunden zuvor bekannt gegeben hatte, einen Betriebsrat gründen zu wollen. Klubchef Matthias Strolz soll diesen Wunsch sogar als "feindlichen Akt" bezeichnet haben.
Wutrede von Strolz
Forderungen vor der Wien-Wahl

Mitte Jänner hat die Fachreferentin der NEOS – sie war unter anderem für das Bildungskonzept der Partei mitverantwortlich und zuvor im BZÖ-Klub beschäftigt – ein Rundschreiben an ihre Kollegen und Kolleginnen per E-Mail geschickt, das der APA vorliegt.

Darin regte sie die Gründung eines Betriebsrats an, wie es ihn auch bei SPÖ, ÖVP, den Freiheitlichen und den Grünen gibt. Unmittelbar darauf berief Klubchef Strolz eine interne Sitzung ein, unmittelbar danach folgte das Kündigungsschreiben via E-Mail. Ein Grund dafür wurde darin nicht genannt.

Kündigung nach Betriebsrats-Initiative

Die gekündigte Bildungsreferentin wandte sich daraufhin mit gewerkschaftlicher Unterstützung der GPA-djp an das Arbeitsgericht. Zwar wurde die Umwandlung der Kündigung in eine einvernehmliche Trennung erreicht. Die Betroffene wurde allerdings auch aufgrund ihrer Rechtsbeschwerde wegen “parteischädigenden Verhaltens” aus der Partei ausgeschlossen. Sie habe den Klub “unter Druck gesetzt”.

Ein “feindlicher Akt” gegen die NEOS?

Der Ausschluss bei den NEOS wurde vor einem Parteischiedsgericht angefochten. Die Gründung eines Betriebsrates sei ein “feindlicher Akt” gewesen, soll Strolz laut der ehemaligen Mitarbeiterin dort gesagt haben. Auch der Rechtsanwalt der Betroffenen hat dieses angebliche Zitat dokumentiert.

Schweigeklausel

Die NEOS selbst wollten die Vorwürfe auf APA-Anfrage zunächst inhaltlich nicht kommentieren. “Sie ist bei uns nicht mehr beschäftigt”, meinte Klubdirektor Stefan Egger lediglich zum Fall der ehemaligen Mitarbeiterin. Man habe vertraglich eine einvernehmliche Auflösung des Dienstverhältnisses vereinbart, alle Forderungen seien beglichen. Zu Details des Einvernehmens gebe es zudem eine Schweigeklausel, betonte Egger.

Strolz ortet “Dreckkübel-Kampagne”

Später nahm Parteichef Matthias Strolz auf Facebook dann doch Stellung zu den Vorwürfen und sprach von einer “Dreckkübel-Kampagne”: “Natürlich ist eine Betriebsratsgründung jederzeit begrüßenswert – auch bei uns im Parlament”, so Strolz. Er bezeichnet die NEOS als “erklärte Freunde” von Betriebsräten in Firmen. (Link zum Facebook-Post von Strolz)

“Die anonym zitierten Aussagen sind nicht korrekt”, man bereite rechtliche Schritte gegen die Betroffenen vor, erklärte er weiter und ortete Wahlkampf-Attacken. “Offensichtlich beobachtet das alteingesessene System mit steigender Nervosität, wie wir gerade in Wien an Kraft gewinnen.”

Es könne wohl kein Zufall sein, dass “diese Verdrehungen und Unterstellungen” auftauchen, nachdem man die “Machenschaften des SP-Bonzen (Karl) Wurm und die moralischen Verfehlungen des Spitzengewerkschafters (Josef) Muchitsch hart kritisiert” habe, verwies Strolz auf die Aufregung um die Wohnungskäufe bzw. -Miete des Gewog-Chefs und des Nationalratsabgeordneten.

Mitarbeiterin wehrte sich gegen “All-in-Klausel”

Der Grund für die Betriebsrats-Initiative war übrigens ein Zusatzvertrag, der allen Mitarbeitern im September des vergangenen Jahres auf den Tisch gelegt worden war. Eine “All-in-Klausel” sollte festmachen, dass sämtliche Überstunden mit dem bestehenden Gehalt abgegolten seien. Einzig und allein die später gekündigte Mitarbeiterin soll sich gegen diese Regelung gewehrt haben, der Vorschlag einer Überstundenpauschale soll als “inakzeptabel” abgelehnt worden sein.

Unterstützt wird die ehemalige NEOS-Mitarbeiterin von der Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier, die auch den arbeitsrechtlichen Prozess begleitet hat. “Das ist ein befremdliches Verhalten, insbesondere für eine Parlamentsfraktion”, wundert sich Barbara Teiber, Regionalgeschäftsführerin der GPA-djp Wien, die die Mitarbeiterin in der Sache unterstützt. Gesetzlich ist ein Betriebsrat ab fünf Mitarbeitern vorgesehen. Sollte man dies unterlassen, sind jedoch keine Konsequenzen vorgesehen. (APA)

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