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Fehldiagnose im Spital: Sabrina M. wäre beinahe an einer Gehirnthrombose gestorben

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Wegen eines Behandlungsfehlers ist eine 44-jährige Vorarlbergerin vor sieben Jahren an einer Hirnblutung gestorben. Zwei Wochen zuvor wurde Sabrina M. von einer Turnusärztin, mit der Diagnose Migräne, nach Hause geschickt. Tage später wurde Sabrina mit einer schweren Thrombose, einem Blutgerinnsel, im Gehirn ins Spital eingeliefert.

Am Nachmittag des 4. August 2010 bekam Sabrina schlagartig extreme Kopfschmerzen. Damals war sie 23 Jahre alt. Um den Kopfschmerzen ein Ende zu bereiten, nahm sie Mexalen-Tabletten. Da diese jedoch nicht halfen, kontaktierte sie am Tag darauf den Hausarzt. Der Arzt kam dann zu ihr nach Hause, weil es Sabrina nicht möglich war in die Ordination zu gehen. Sie bekam eine Spritze gegen die Symptome. Da die Schmerzen zwei Tage später am Freitag immer noch gleich stark waren, bekam die eine zweite Injektion vom Arzt. Auch diese änderte nichts an ihrem Zustand. So schrieb ihr der Arzt eine Überweisung für das Krankenhaus Hohenems.

“Druckkopfschmerzen sind ganz normal”

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Am Samstagmorgen ging Sabrina ins Krankenhaus. Dort bekam sie sowohl Schmerzinfusionen als auch eine Paspertin-Infusion, welche gegen die Übelkeit helfen sollte. Insgesamt bekam sie fünf bis sechs Infusionen. Am Nachmittag kam die Turnusärztin und erklärte der 23-Jährigen, dass sie soweit nichts mehr für sie tun könne. Der Zustand verbesserte sich jedoch nicht. “Das beunruhigte mich sehr. Die Ärztin meinte daraufhin, dass es normal wäre, dass junge Leute auch mal Druckkopfschmerzen haben”, schildert Sabrina. So wurde die junge Frau entlassen. Zuhause angekommen musste sich Sabrina schwallartig übergeben. Noch zweimal wurde das Krankenhaus kontaktiert. Das Krankenhauspersonal meinte, sie müsse abwarten, die Schmerzen würden dann schon besser werden.

Nach vier Tagen kein CT, dafür Schwangerschaftstest

Am späten Sonntagnachmittag wurde Sabrina von ihrer besten Freundin und deren Stiefvater ins Landeskrankenhaus Feldkirch gebracht. Die 23-Jährige musste getragen werden, weil sie nicht mehr selbständig laufen konnte. In Feldkirch führte man einen Schwangerschaftstest durch und wollte die Patientin schon wieder nach Hause schicken. Sabrinas Begleitung bestand jedoch darauf, dass man Sabrina stationär aufnimmt. Sie bekam Schmerzmittel und konnte zum ersten Mal seit Langem wieder schlafen. In der Nacht auf Montag verschlechterte sich Sabrinas Zustand deutlich und es wurde schlussendlich ein Neurologe hinzugezogen.

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Fünf Venen komplett verstopft

Am nächsten Tag wurde eine Computertomographie (CT) mit Kontrastmittel durchgeführt, um eine Thrombose auszuschließen zu können. Weiter ordneten die Ärzte eine Lumbalpunktion an, falls es sich um eine Meningitis handle. Nach dem dem CT wurde Sabrina umgehend nach Rankweil auf die Intensivstation gebracht. Die Untersuchungen ergaben, dass Sabrina eine schwere Thrombose im Gehirn hatte. Ihre Hauptvene die Sinusvene und 4 Nebenvenen waren komplett verschlossen, wodurch das Blut nicht mehr abfließen konnte.
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Bekannte stirb an Gehirnblutung

Es wurde ihr dann vier Wochen lang Blutverdünnung verabreicht. “Der Neurologe in Rankweil erklärte mir, dass wenn noch länger gewartet worden wäre, dann wäre ich jetzt ein schwerer Pflegefall oder sogar tot”, erzählt Sabrina. Anschließend wurden zahlreiche Untersuchungen durchgeführt. Dabei wurde festgestellt, dass Sabrina einen genetischen Defekt am Faktor F2 und F5, welche beide für die Blutgerinnung verantwortlich sind, hat. Diese genetischen Defekte begünstigen eine Thrombose. Noch während ihres Aufenthalts in Rankweil erfuhr Sabrina, dass eine Bekannte von ihr verstorben war. Die Bekannte beklagte sich wie Sabrina über Kopfschmerzen und wurde ebenfalls mit Verdacht auf Migräne nach Hause geschickt. Bei dieser Frau handelte es sich um die 44-Jährige Vorarlbergerin, welche aufgrund eines Behandlungsfehlers verstorben ist. Diese Woche bestätigte der Oberste Gerichtshofs (OGH), dass dem Landeskrankenhaus eine Fehldiagnose unterlaufen ist.

Welche Möglichkeiten haben Patienten?

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VOL.AT/Küng ©VOL.AT/Küng

Wenn eine Person der Meinung ist, dass sie in einem Krankenhaus falsch behandelt wurde, kann sie sich an den Patientenanwalt Alexander Wolf wenden. “Wir werden dann ein fachärztliches Gutachten von einem unabhängigen Spezialisten anfertigen lassen”, erklärt Wolf im Gespräch. Ergibt dieses Gutachten, dass kein Behandlungsfehler vorliegt, sind keine weiteren rechtlichen Schritte möglich.

Kein Anspruch auf Schadensersatz

Die Frage ist immer, ob ein Behandlungs- oder Aufklärungsfehler vorliegt. Ist dies nicht der Fall, kann das Krankenhaus nicht zur Rechenschaft gezogen werden. Um eine Schadensersatzforderung stellen zu können, muss erst ein Schaden entstanden sein. Reagiert ein Krankenhaus noch rechtzeitig und stellt die richtige Diagnose, bevor ein Schaden entstanden ist, besteht kein Anspruch auf Schadensersatz. Da im Falle von Sabrina kein Schaden entstanden ist, konnte sie keinen Schadensersatz verlangen.

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