AA

Faustschlag mit Todesfolge

&copy Bilderbox
&copy Bilderbox
5 Jahre Haft für 30-jährigen Wiener. Er hatte seinen Freund mit einem einzigen Faustschlag getötet. Der Schuldspruch wegen vorsätzlicher Körperverletzung mit Todesfolge ist nicht rechtskräftig, Staatsanwältin Natascha Michel meldete Strafberufung an.

Am 25. September 2005 ging der Mann mit ein paar Freunden in ein Lokal, nachdem er seine Wohnung renoviert hatte. Weil ihm dort recht rasch langweilig wurde, rief er seinen Freund an, einen ehemaligen Zellengenossen, mit dem er einige Zeit in der Justizanstalt Hirtenberg verbracht hatte: Der 30-Jährige ist mehrfach als Gewalttäter vorbestraft.

Der um acht Jahre ältere Freund erschien tatsächlich auf der Bildfläche. Nachdem sich die zwei von der Kellnerin Schnaps direkt in den Mund gießen hatten lassen, kam es zu einer Schreierei mit dem Koch, der sich gestört fühlte, worauf die Gäste des Lokals verwiesen wurden.

Draußen entwickelte sich dann zwischen den beiden ein Streit. „Er wollt’ mi wegreißen. Aus dem Wegreißen is’ a Gerangel g’word’n. I hab ka Luft mehr kriegt. Und dann kam offensichtlich der Faustschlag“, erinnerte sich der Angeklagte.

Zeugen hörten ihn noch „Willst fäusteln?“, rufen, doch der zu Boden Geschlagene stand nicht mehr auf. Er war derart unglücklich auf den Hinterkopf gefallen, dass er einen Schädelbasisbruch und ein Schädel-Hirn-Trauma davon trug. Obwohl sofort Rettungskräfte zur Stelle waren, starb der 38-Jährige. „Wie i das Blut g’sehen hab’, is’ ma schlecht word’n. Ich bedaure das zutiefst. Er war ja mei Freund!“, so der Angeklagte abschließend.

  • VIENNA.AT
  • Wien
  • Faustschlag mit Todesfolge
  • Kommentare
    Kommentare
    Grund der Meldung
    • Werbung
    • Verstoß gegen Nutzungsbedingungen
    • Persönliche Daten veröffentlicht
    Noch 1000 Zeichen