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Faßmann hätte Klima-Demo lieber nach Schulschluss gesehen

Faßmann hätte diese Aktio lieber nach Schulschluss gesehen.
Faßmann hätte diese Aktio lieber nach Schulschluss gesehen. ©APA/Georg Hochmuth
Heute gehen weltweit Schüler auf die Straße, um für den Klimaschutz zu demonstrieren. Faßmann hätte diese Aktion lieber nach Schulschluss gesehen.
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Kein Entschuldigungsgrund für Schüler
Fragen und Antworten zum Fernbleiben

Weiter nicht sehr angetan von den während der Unterrichtszeit stattfindenden Demos von Schülern für mehr Klimaschutz hat sich Bildungsminister Heinz Faßmann (ÖVP) gezeigt. Er hätte eine “schlichte österreichische Antwort” präferiert und gesagt: “Macht doch die Demos nach Schulschluss um 13.00 oder 14.00 Uhr”, erklärte Faßmann bei einem Pressegespräch in Innsbruck.

Die Demonstrationen an sich seien eine “wichtige Aktion”, betonte Faßmann. Der Bildungsminister erneuerte aber sein Argument, wonach man “nicht das Demonstrationsrecht gegen die Schulpflicht ausspielen lassen” solle. Zudem finde er das Wort “Schülerstreik” deplatziert, so Faßmann. Der Begriff sei angebracht, wenn beispielsweise Arbeitnehmer Unternehmen bestreiken würden, um höhere Löhne zu verlangen: “Die Schule ist aber Verbündeter der Schüler. In der Schule wird über den Klimawandel gelehrt und gesagt, was man dagegen tun kann.”

Umstrittenes Fernbleiben aufgrund der Klima-Demo

Auf die völlig unterschiedliche Handhabung der Teilnahme an den Demos durch die Bildungsdirektionen der Länder ging Faßmann indes nicht weiter ein. Auf die Frage, ob sich diese zumindest untereinander mehr koordinieren hätten sollen, sagte er: “Koordination ist immer gut.”

Der bei dem Pressegespräch ebenfalls anwesende Tiroler Bildungsdirektor Paul Gappmaier erklärte, dass man es im Bundesland der Schulautonomie überlassen habe, wie man mit der Teilnahme an den Demos umgehe. Da man die Demonstrationen als wichtige und positive Sache empfinde, habe man sich dazu entschieden, von einem rigorosen Verbot Abstand zu nehmen. Gemäß dem Schulpflichtgesetz sowie dem Schulunterrichtsgesetz bestehe zudem die Möglichkeit, dass die Klassenvorstände den Schülern aus besonderen Gründen stundenweise frei geben.

(APA/Red)

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