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Familienhospizkarenz kaum genutzt

In Vorarlberg hat es letztes Jahr sieben Personen gegeben, die die Karenz in Anspruch genommen haben, heuer sind es bisher vier Personen.

Die Familienhospizkarenz kann von allen unselbständig Erwerbstätigen zur Pflege von schwerst kranken Kindern beziehungsweise zur Begleitung sterbender Abgehöriger in Anspruch genommen werden.

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