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Familienbesuche aus dem Ausland möglich

Muttertagsbesuche sind erlaubt.
Muttertagsbesuche sind erlaubt. ©APA
Der Besuch von Angehörigen in Österreich ist für Personen aus dem Ausland möglich, wenn bestimmte "berücksichtigungswürdige Gründe" vorliegen.

Das teilte das Gesundheitsministerium auf Anfrage der APA am Freitag mit und bestätigte damit einen Artikel von orf.at.

Muttertagsbesuche sind erlaubt

Das Webportal hatte berichtet, dass bei vielen österreichischen Familien mit erwachsenen Kindern im Ausland derzeit Unklarheit darüber herrscht, ob diese Kinder zum Muttertag nun nach Hause kommen dürfen oder nicht. Für eine Einreise ohne Quarantänepflicht muss nämlich laut den geltenden Vorschriften über die Grenzkontrollen ein "besonders berücksichtigungswürdiger Grund im familiären Kreis" vorliegen. Diese Gründe sind jedoch nicht näher definiert. Das Gesundheitsministerium habe allerdings erklärt, dass Muttertagsbesuche sehr wohl darunter fielen, schrieb orf.at.

Das Ministerium bestätigte am Freitag gegenüber der APA die Angaben des Webportals. Eine Richtlinie der Gesundheitsbehörden, welche diese "berücksichtigungswürdigen Gründe" im Einzelnen seien, gebe es zwar nicht, sagte Sprecherin Katha Häckel-Schinkinger. Man wolle allerdings Familien "nicht auseinanderreißen", daher bestehe seit Lockerung der Maßnahmen in Österreich ab 2. Mai die Möglichkeit zu Familienbesuchen.

Familienverhältnis muss "glaubhaft gemacht" werden

Das Familienverhältnis müsse jedoch auf jeden Fall an der Grenze "glaubhaft gemacht" werden, so die Sprecherin, etwa "durch die Vorlage einer Geburtsurkunde, einer Meldebestätigung oder Passkopie des Familienmitgliedes". Zu dem Familienkreis, der besucht werden dürfe, gehörten demnach konkret "Eltern und Großeltern, Kinder und Enkelkinder, Geschwister".​

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(APA/Red)

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