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Familien bleiben bei Grundbuchgebühr begünstigt

Justizministerin Karl hat am Freitag die angekündigte Entschärfung der "Grundbuchgebühr Neu" vorgelegt. Nach massiver Kritik sollen die Eintragungsgebühren für innerhalb der Familie vererbte Immobilien nun wieder gesenkt werden. Erreicht wird dies laut Plan, indem nicht der tatsächliche "Verkehrswert" der Immobilie zur Berechnung der Gebühr herangezogen wird, sondern der niedrigere "Einheitswert".
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Die Grundbuchgebühr macht 1,1 Prozent des Werts einer Immobilie aus. Allerdings werden derzeit unterschiedliche Bemessungsgrundlagen verwendet: Wer ein Grundstück oder eine Wohnung kauft, muss für die Eintragung ins Grundbuch 1,1 Prozent des tatsächlichen Kaufpreises (“Verkehrswert”) zahlen. Bei unentgeltlichen Übertragungen – also etwa wenn ein Grundstück verschenkt oder vererbt wird – werden 1,1 Prozent des dreifachen Einheitswerts fällig, in der Regel also deutlich weniger.

Weil die Einheitswerte seit Jahrzehnten nicht aktualisiert wurden, hat der Verfassungsgerichtshof diese Regelung als “unsachlich” aufgehoben und eine Reparaturfrist bis Ende 2012 gesetzt. Das Justizministerium wollte die Grundbuchgebühr daher ab 1. Jänner 2013 auch bei Schenkungen und Erbschaften vom Verkehrswert berechnen und nur noch wenige Ausnahmen zulassen. Damit stieß Karl allerdings auf massive Kritik auch in der eigenen Partei.

Die SPÖ reagiert skeptisch auf die geplanten Änderungen. Justizsprecher Jarolim bezweifelt, dass die neuerliche Anknüpfung an den Einheitswerten verfassungskonform sein könnte. Er plädiert dafür, eine echte Lösung zu schaffen “und nicht ein Vehikel, das bei nächster Gelegenheit beim Verfassungsgerichtshof auseinanderfliegt”.

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