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Falschparker aufgepasst: Bald kommt die Parkkralle

Das kann notorischen Falschparkern in Wien ab September passieren: die Parkkralle
Das kann notorischen Falschparkern in Wien ab September passieren: die Parkkralle ©APA
Noch schlechtere Zeiten für Falschparker in Wien: Ab 1. September ist es nicht mehr nur teuer, sondern auch besonders zeitaufwändig, wenn das Auto mit einer Parkkralle versehen wird. 

Solche, wie es offiziell heißt, “technische Sperren” für Falschparker soll es aber nur “unter gewissen Umständen” geben – etwa wenn ein Strafzettel wenig sinnvoll erscheint. Die Überwachung der Kurzparkzonen erfolgt dann durch die neue “Parksheriff”- Einheit, die dienstrechtlich der Exekutive unterstellt ist.

Parkkralle in verschärften Fällen

Die Parkkralle kommt zum Einsatz, wenn die Strafverfolgung des Lenkers offenbar “unmöglich oder wesentlich erschwert” sein dürfte, heißt es in der Novelle. Dies könnte vor allem auf Autos mit ausländischem Kennzeichen zutreffen, bei denen sich das Eintreiben von Parkstrafen mitunter schwierig gestaltet.

Das Anbringen einer Wegfahrsperre soll hier Abhilfe schaffen. Gekrallt wird übrigens nicht sofort, sondern erst, wenn wiederholt nicht bezahlt worden ist. Die neue Regelung sieht in diesem Fall auch vor, den Lenker in Deutsch sowie in jener Sprache, die er vermutlich spricht, zu informieren. Dies erfolgt durch eine aufs Auto geheftete Mitteilung. Für einheimische Fahrzeuge soll sich nichts ändern, hier wird die Parkkralle eher nicht zum Einsatz kommen.

Nur mehr eine ‘Kappler’-Organisation auf der Pirsch

Eine Änderung gibt es auch strukturell: Bisher haben die “Blaukappler”, also von der Stadt Wien ermächtigte Organe, die Kurzparkzonen überwacht. Mit der Novelle werden diese zu einer neuen Truppe mit den zur Polizei gehörenden “Weißkapplern” fusioniert. Letztere sind derzeit für die Kontrolle von Park- und Halteverboten zuständig. Künftig ist die gesamte Truppe der Bundespolizeidirektion Wien unterstellt.

Für Parksünder steigen übrigens die Chancen, gestraft zu werden: Nicht nur wegen der Änderung im Parkometergesetz, sondern auch durch die Ausweitung der Kurzparkzonen auf fünf weitere Bezirke ab 1. Oktober wird das Betätigungsfeld der Überwachungsorgane ausgedehnt. (APA)

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