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Falschparken. Sport, Verzweiflung und teurer Spaß

Das war ein bisschen zu nah am Gleis geparkt.
Das war ein bisschen zu nah am Gleis geparkt. ©vienna.at
Parkplätze! Zu viele, zu wenige, besser Grünflächen, alles unter die Erde, raus aus der Stadtzentrum - allen kann man es in der Beziehung nie recht machen. Und manche Falschparker scheren sich gar nicht um Regeln und stellen sich einfach hin, wo sie gerade Lust haben...
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240 Euro ab 2012

Der gemeine Falschparker in Wien hat entweder gar kein oder ein abgelaufenes Parkticket. Er steht jedoch brav und gesittet auf einem der 120.000 ‘bewirtschafteten’ (kostenpflichtigen) Parkplätze der Stadt, wo die beliebten Herrschaften von der MA67 (Parkraumüberwachung) mit geübtem Griff den Strafzettel unters Wischerblatt stecken können. Doch manche Autofahrer sind Cowboys. Manche leben in der urbanen Prärie, in der man das Blechpferd anhängen kann, wo man gerade möchte. Die stehen dann in 2. Spur vor dem Saloon, tränken ihre SUVs grundsätzlich vor freizuhaltenden Einfahrten und lassen den Porsche einfach mal halb in die Kreuzung hinein grasen. Das kann teuer werden. 

Endstation Simmeringer Heide

Falschparken kostet 21 Euro. Das wissen die meisten Autofahrer in Wien. Richtig heftig wird es allerdings, wenn der Autobesitzer sein Fahrzeug nicht mehr, selbiges sich aber in Simmeringer Heide in der Jedletzbergerstraße wiederfindet. Dann wurde es nämlich von der MA48 fachgerecht abgeschleppt. 477 Euro kostet das 2011 noch mindestens (2012 wird die ‘Grundgebühr’ auf 242 Euro erhöht, womit dann mindestens 527 Euro anfallen), plus variable Verwahrungskosten, die pro Tag fällig werden – von zwei Euro für ein Fahrrad bis 29 Euro für einen Lkw. Die Bürokratie erlaubt, ‘vorstellig’  zu werden (14,30 Euro), wenn man glaubt, zu Unrecht abgeschleppt worden zu sein. Mit Belegen wie etwa einem Beweis, dass man doch gar nicht in der Stadt war, stehen die Chancen nicht so schlecht, dass sich Betroffene noch einmal aus der Strafe fürs Falschparken herauswinden können. 

Besonders abschleppgefährdet sind Autos, die in zweiter Spur, auf Behindertenparkplätzen, in Straßenbahn- oder Bushaltestellen, vor Hauseinfahrten oder in Taxizonen falschparken. Auch auf Durchzugsstraßen wie etwa dem Gürtel, wird – bei dem in Verkehrspitzenzeiten geltenden Halteverbot – rigoros abgeschleppt. 

Im Jahresschnitt werden täglich 100 Fahrzeuge abgeschleppt, in den Sommermonaten 50-60, im Dezember auch mehr als 200. Überhaupt verspricht der Advent fette Beute für die Parkwächter: Rund 280.000 Euro werden allein an den Adventwochenenden von der Stadt von verzweifelten, schon seit Stunden kreisenden Falschparkern abkassiert. Da empfehlen sich vielleicht doch die Öffis als Alternative…

Falschparken? Ich? Niemals!

Eine Anonymverfügung! 21 Euro Unrecht! Oh Gott was kann ich jetzt tun?! Nun ja, zuerst einmal in sich gehen. Kann das wirklich sein oder glauben Sie nur, dass die Welt unfair ist? Sollte dem nicht so sein und eigentlich wirklich alles in Ordnung gewesen sein, dann können Sie es darauf ankommen lassen und die (unbeeinspruchbare) Anonymverfügung – ‘das Strafmandat’ – nicht einzahlen. Damit bekommen Sie automatisch eine Strafverfügung. Weil mit dem maximalen Strafrahmen von EUR 367.-  der Einsatz jetzt deutlich höher ist, kann diese aber beeinsprucht werden. Sind Sie wirklich und ganz sicher nicht… eh schon wissen, dann gehen Sie diesen Weg. Können Sie ihr nicht passiertes Falschparken nachweisen, ist die Strafe hinfällig. 

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