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Falsche Polizisten: Wie kann ich auf Nummer sicher gehen?

Uniformierte müssen bei Amtshandlungen ihre Dienstnummer bekannt geben.
Uniformierte müssen bei Amtshandlungen ihre Dienstnummer bekannt geben. ©APA/Gindl/Themenbild
Falsche Polizisten haben sich am Montag im Salzburger Stadtteil Gnigl Zugang zu einer Wohnung verschafft. Wir haben uns erkundigt, wie ihr betrügerischen Beamten auf die Schliche kommt.

Mit einer vorgetäuschten Wohnungsdurchsuchung kamen vermeintliche Polizisten am Montag im Salzburger Stadtteil Gnigl in eine Wohnung. Die unbekannten Männer haben unter anderem Bargeld, Schmuck und Handy gestohlen. Ausgewiesen haben sie sich mit einer Art Aufkleber, wie Polizeisprecherin Irene Stauffer auf Anfrage von SALZBURG24 erklärte. Ein Vorgehen, bei dem die Alarmglocken schrillen sollten. Hier lest ihr, wie ihr beim Kontakt mit Polizisten auf Nummer sicher gehen könnt.

Ein Polizeiausweis mit Kokarde./APA/Oczeret
Ein Polizeiausweis mit Kokarde./APA/Oczeret ©Ein Polizeiausweis mit Kokarde (oben)./APA/Oczeret

So soll der Polizeiausweis aussehen

Grundsätzlich haben Polizisten in Zivil einen Polizeiausweis dabei und zeigen diesen vor. Darauf findet sich die BMI-Aufschrift, ein Bild des Beamten oder der Beamtin, Polizeiaufschrift, Wappen, Dienstnummer. Auf der Rückseite ist die Dienststelle und der Name vermerkt. Der Ausweis hat Scheckkarten-Format. Kriminalbeamte haben zusätzlich eine Kokarde, wie am Bild im oberen Teil zu sehen. Kärtchen oder Aufkleber mit Polizeiaufschrift sind auf jeden Fall nicht üblich.

Beamte müssen Gründe angeben

Für Polizisten herrscht dazu Auskunftspflicht. In einem Fall wie am Montag müssten sie also bekannt geben, aus welchem Grund sie da sind. Die Polizei empfiehlt dazu, ein Zusatzschloss mit einer Kette anzubringen, um den Sachverhalt durch den Türspalt klären zu können, sagte Irene Stauffer.

Das gilt für Uniformierte

Bei Beamten in Uniform herrscht keine Ausweispflicht. Bei Amtshandlungen müssen sie aber ihre Dienstnummer gekannt geben. Bei Strafmandaten ist sie auf dem Papier vermerkt.

Prinzipiell gelte: Bei argen Zweifeln sollte der Notruf gewählt werden. Am besten noch während verdächtige Vorgänge wie am Montag in Gnigl noch im Gange sind.

(SALZBURG24)
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