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"Fall Schiavo" in Vorarlberg nicht möglich

In den USA herrscht schon seit Tagen ein juristisches Tauziehen um die Wachkomapatientin Terri Schiavo. Ihr Mann kämpft um das Abschalten der Geräte, Terris Eltern hoffen, dass sich ihr Zustand verbessert.

In Vorarlberg wäre ein derartiges „Schauspiel“ nicht möglich, so Primar Albert Lingg vom Landeskrankenhaus Rankweil.

Auf der Wachkomastation in Rankweil werden derzeit 13 Patienten betreut. Die Station besteht seit einem Jahr und ist die einzige in Vorarlberg.


KOMMENTAR von Kurt Horwitz

Die 41-jährige Terri Schiavo wird in wenigen Tagen tot sein. Amerikanische Richter haben gestern die Einstellung der künstlichen Ernährung gebilligt. Die Frau liegt seit 15 Jahren im Koma, ihr Großhirn ist abgestorben, Aussicht auf Besserung besteht nicht. Aber trotzdem: Darf man einfach die Magensonde entfernen und die Frau verhungern lassen?

Die Frage ist vermutlich falsch gestellt. Normalerweise sterben Wachkoma-Patienten wie Terri Schiavo binnen weniger Jahre an Begleiterkrankungen wie beispielsweise einer Lungenentzündung. Werden diese Komplikationen nicht nach allen Regeln der ärztlichen und medizintechnischen Kunst behandelt, verlaufen sie tödlich.

Im Endeffekt läuft es zwar auf dasselbe hinaus, medikamentöse Therapien nicht bis zum äußersten auszureizen oder die künstliche Ernährung einzustellen. Ethisch macht es aber einen Riesenunterschied, ob eine Behandlung unterbleibt oder durch Entfernen der Magensonde ein Todesurteil gefällt wird.

Die jetzt in Florida und in Washington von Richtern getroffenen Entscheidungen sind unmenschlich – auch dann, wenn die Patientin überhaupt nichts mehr spüren kann. Man hätte früher überlegen sollen, ob elementare Lebensfunktionen wie Herzschlag und Atmung mit allen Mitteln aufrechterhalten werden müssen. Dann wäre Ärzten, Richtern, Angehörigen und Politikern das jetzige Dilemma vermutlich erspart geblieben. /D6

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