Karl Schober, der Leiter der Anklagebehörde, verwies am Dienstag auf die zur Verfügung stehende Frist von 14 Tagen. Die schriftliche Beschlussausfertigung des Gerichts war am Vortag erfolgt.
Die polizeilichen Untersuchungen in Dietmannsdorf 3 in der Gemeinde Zellerndorf (Bezirk Hollabrunn), dem Fundort der sterblichen Überreste der fünf Jahre lang vermisst gewesenen Julia Kührer, waren am Dienstag unverändert im Gang. Spurenauswertungen seien im Laufen, so Schober. Seitens der Staatsanwaltschaft gab es vorerst keine weiteren Aufträge. “Wir warten Ermittlungsergebnisse der Polizei ab.”
Verdächtiger im Mordfall Kührer wurde freigelassen
Dass der Verdächtige im Mordfall Julia Kührer vom Landesgericht Korneuburg auf freien Fuß gesetzt und nicht in U-Haft genommen wurde, hat in der Öffentlichkeit teilweise Erstaunen ausgelöst. Immerhin ist bei Straftaten, die mit mindestens zehnjähriger Freiheitsstrafe bedroht sind, grundsätzlich die bedingt obligatorische U-Haft vorgesehen. Über einen Mordverdächtigen wäre gemäß den Bestimmungen der Strafprozessordnung (StPO) zwingend die U-Haft zu verhängen, sofern nicht das Vorliegen sämtlicher möglicher Haftgründe – Fluchtgefahr, Verdunkelungsgefahr und Tatbegehungsgefahr – auszuschließen ist.
Materielle Voraussetzung für die Verhängung der U-Haft ist allerdings der sogenannte dringende Tatverdacht: Der Haftrichter muss überzeugt sein, dass die vorliegende Beweislage ausreicht, um im Falle einer späteren Anklageerhebung einen Schuldspruch wahrscheinlich zu machen. Bei Michael K. (50) war das nach Ansicht des Korneuburger Haftrichters nicht der Fall, weshalb die Regeln der bedingt obligatorischen U-Haft gar nicht zum Tragen kamen.