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Fall Kristina V. ist in vielerlei Hinsicht komplex

Klägerin Kristina V. mit ihrem Anwalt Andreas Ermacora.
Klägerin Kristina V. mit ihrem Anwalt Andreas Ermacora. ©VOL.AT/Eckert
Beide Seiten wirkten am dritten Prozesstag um die Eizellenverwechslung im Fall von Kristina V. ehrlich und bemüht, dennoch gestaltet sich Verfahren zäh und aufwendig.
Tag Eins: Suche beginnt ohne Zech
Tag Zwei: Von fehlenden Daten und Brillen
Tag Drei: Alles ist möglich

Die 26-Jährige wirkt gerade, offen und ehrlich. Nachvollziehbar, dass sie ihre leiblichen Eltern ausfindig machen will. Doch natürlich geht es in den mehrfach eingeleiteten Prozessen auch um Geld. Geld, das nur dann zugesprochen wird, wenn es die Gerichte für rechtmäßig ansehen und von dem ein erheblicher Teil auch für Anwaltskosten draufgeht.

In Summe belaufen sich die Forderungen für Kristina und ihre Schwester angeblich auf rund 1,2 Millionen Euro. Knapp 500.000 Euro betreffen Unterhalt, der vom vermeintlichen Vater bezahlt wurde. Auf der anderen Seite steht – beinahe der „Familienbetrieb“ Zech. Federführend in Sachen Fortpflanzungsmedizin, Professor Herbert Zech, Chef des Unternehmens, scheint ebenfalls interessiert, die Sache aufzuklären.

Fehler sehr wahrscheinlich

Die Beklagtenseite, Anwalt Michael Konzett besteht darauf, dass niemals behauptet wurde: „Ein Fehler im Institut ist auszuschließen“, sondern „Eine Verwechslung ist möglich, aber nicht bewiesen“. Konzett weiter: „Keiner weiß es und wir werden es nie wissen.“ Zech wurde gestern ausführlich befragt und hatte auch Gelegenheit zu erklären, warum er Patientenakten schredderte, obwohl 1992 mit dem Fortpflanzungsmedizingesetz eine 30-jährige Aufbewahrungspflicht normiert wurde. Die vielen Akten brauchten Platz, ab dem neuen Gesetz bewahrte man Unterlagen auf.

Fortpfalnzungsmediziner Herbert Zech mit Berater Dieter Bitschnau und Anwalt Michael Konzett. Foto: VOL.AT/Eckert
Fortpfalnzungsmediziner Herbert Zech mit Berater Dieter Bitschnau und Anwalt Michael Konzett. Foto: VOL.AT/Eckert ©Fortpfalnzungsmediziner Herbert Zech mit Berater Dieter Bitschnau und Anwalt Michael Konzett. Foto: VOL.AT/Eckert
Fortpfalnzungsmediziner Herbert Zech mit Berater Dieter Bitschnau und Anwalt Michael Konzett. Foto: VOL.AT/Eckert

Eine rückwirkende Pflicht, Daten aufzuheben sah man nicht, erklärt der 68-Jährige. Obwohl Juristen als Berater beigezogen wurden, sei eine so weit in die Vergangenheit zurückreichende Aufbewahrungspflicht nie thematisiert worden, so Zech. 2004 gab es dann eine Umstellung auf EDV, damit wurden Papierunterlagen zusätzlich immer überflüssiger. Zur Verwechslung selbst räumte Zech persönlich ein: „Es ist sehr wahrscheinlich, dass mir dieser Fehler unterlaufen ist, wenngleich – hundertprozentig kann man dies auch nicht sagen“.

Chancen schlecht

Laut Zech stehen die Chancen, weitere Unterlagen zu finden, schlecht. Man konnte damals Eizellen und Samen nicht einfrieren, deshalb kommt laut Mediziner nur eine kurze Zeitspanne in Betracht, wo die Verwechslung passiert sein könnte. „Zwei bis drei Frauen“, schätzt der Arzt und versichert, dass er über 100 Stunden investiert habe, um der Sache nachzugehen, doch die ausfindig gemachten Frauen seien garantiert nicht in die Verwechslung involviert gewesen, so Zech.

Nun wird eine wissenschaftliche Arbeit Zechs aus dem Englischen übersetzt, daraus erhofft sich die Klägerseite eventuell weitere Aufschlüsse. Sie ist überzeugt, dass Zech nicht alle Karten auf den Tisch legt und es doch noch eine Chance gibt, weitere, mögliche Verwechslungseltern ausfindig zu machen. Man wird sehen, wie das Gericht entscheidet. Der Fall ist jedenfalls in vielerlei Hinsicht rechtlich interessant. Ein weiterer Termin wird nötig sein, dann wird vermutlich schriftlich ein Urteil ergehen oder die Parteien finden doch noch zu einem Vergleich.

 

 

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