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Fall Jacqueline: Je 15 Jahre Haft für Eltern

Symbolfoto
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Das Wiener Oberlandesgericht (OLG) hat am Montag die Urteile im Fall Jaqueline bestätigt. Es bleibt bei jeweils 15 Jahren Haft für die Eltern des inzwischen zwölf Jahre alten Mädchens.

„Ein Fall, bei dem man nicht anders als mit der Höchststrafe vorgehen kann. Alles andere würde auf völliges Unverständnis stoßen und von der Bevölkerung niemals akzeptiert werden“, führte der Vorsitzende des Berufungssenats, Herbert Körber, aus.

Der leibliche Vater und die Stiefmutter hatten das Kind wochenlang regelrecht gefoltert, nachdem es der 27-Jährige im August 2003 von seinen in Serbien lebenden Großeltern zurück nach Wien gebracht hatte. In der Wohnung in Floridsdorf, in der das Paar mit drei weiteren Kindern lebte, widerfuhr der damals zehn Jahre alten Jacqueline ein unfassbares Martyrium.

Mit Schädelbruch ins Spital eingeliefert

Am 28. November 2003 wurde die Kleine mit einem Schädelbruch ins Spital einliefert. Die Ärzte stellten weitere, länger zurück reichende Verletzungen fest, darunter Verbrennungen dritten Grades. Neun Prozent ihrer Körperoberfläche waren verbrannt. Man hatte Jacqueline unter anderem mit einem erhitzten Löffel und einem heißen Bügeleisen malträtiert. Nachts war sie an den Lattenrost ihres Bettes gefesselt worden.


Ein Schwurgericht hatte die Eltern im vergangenen Februar wegen schweren sexuellen Kindesmissbrauchs, Kindesmisshandlung, absichtlicher schwerer Körperverletzung mit Dauerfolgen und Freiheitsentziehung schuldig erkannt und dafür die Höchststrafe verhängt.

125.000 Euro zugesprochen


Jacqueline, die sich dem Strafverfahren gegen ihre Eltern als Privatbeteiligte angeschlossen hatte, erhielt auch zur Gänze die ihr vom Erstgericht zugestandenen 125.000 Euro „für die ungeheuerlichen Verletzungen und die psychischen Folgen“ zugestanden, wie Senatspräsident Herbert Körber formulierte.

Verteidiger Richard Soyer hatte vergeblich um eine Strafreduktion für den Vater gebeten, der sich an den gravierendsten Übergriffen nicht aktiv beteiligt habe: „Es macht einen großen Unterschied, ob jemand eine Tat begeht oder wegschaut.“ Die erste Instanz habe das nicht entsprechend gewertet und so einen „schweren Ermessensfehler“ begangen. Außerdem stamme sein Mandant „aus einem bestimmten Kulturkreis“. „Man kann nicht darüber hinweg sehen, dass er mit 15 verheiratet worden ist, dass er nicht gelernt hat, über bestimmte Dinge zu reden, dass er in einem Roma-Kontext aufgewachsen ist.“


Michael Bereis, der Anwalt der Stiefmutter, bemerkte: „Wir in Österreich haben das Problem der g’sund’n Watsch’n auch noch nicht ausgestanden.“ Er empfand die Höchststrafe für die Frau daher als zu streng.


All das ließ das OLG nicht gelten. Der Vater habe die Übergriffe der Stiefmutter „sehenden Auges akzeptiert“, hieß es in der Urteilsbegründung. Der Handlungsunwert sei dementsprechend hoch.


Während sich der 27-Jährige im Rechtsmittelverfahren noch ein Mal zu Wort meldete („Ich habe die Fehler, die ich gemacht habe, eingesehen. Ich bereue es zutiefst.“), verzichtete sein gleich alte Ehefrau auf ein Schlusswort. Während der Urteilsberatung saßen die beiden rund 20 Minuten wortlos nebeneinander auf der Anklagebank. Sie würdigten sich keines Blickes.

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