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Fall "Heisler": Ex-Stasi-Mitarbeiterin muss noch länger in Haft

Salzburg - In der Berufungsverhandlung hat die "Freifrau" am Donnerstag am Salzburger Landesgericht erneut ihre Schuldlosigkeit beteuert, doch das Strafmaß des Ersturteils eines Salzburger Schöffensenates vom 10. September 2009 ist sogar um zwei Jahre auf fünf Jahre und zehn Monate erhöht worden.

Die 56-jährige Ex-Stasi-Mitarbeiterin aus Deutschland soll den Juwelier Friedrich Heisler (67) aus Zell am See (Pinzgau), der seit Sommer 2007 in Südafrika verschollen ist, um 835.000 Euro erleichtert haben.

“Die Skrupellosigkeit, wie die Tat begangen wurde, sucht ihresgleichen”, begründete der Vorsitzende des Berufungssenates des Oberlandesgerichtes Linz, Georg Wiesinger, den Urteilsspruch. Das “dichte Netz über das Vermögen” des Juweliers, das die Angeklagte gespannt habe, um es auf ihre Seite zu bringen, “zeigt von hoher Schuld”.

Die bisher unbescholtene Frau, die von Zeugen und Medien auch als “Baronin” bezeichnet wird, wurde vom Erstgericht wegen schweren, gewerbsmäßigen Betruges, schweren Einbruchsdiebstahls und wegen Urkundenfälschung verurteilt. Im Falle des Diebstahls von Gemälden, Schmuck, Edelsteinen und Uhren aus Heislers Haus wurde der 56-Jährigen ein Schaden von rund 498.000 Euro angelastet, im Falle des Betruges eine Schadenshöhe von rund 271.500 Euro. Diese Gelder soll sie dem Juwelier mittels Vollmacht und Blankounterschriften herausgelockt und von seinen Konten behoben haben. In die Gesamt-Schadenssumme von 835.000 Euro inkludiert ist auch ein Porsche um 99.000 Euro und ein Toyota im Wert von 52.000 Euro.

Mit dem rechtskräftigen Urteil von heute hat der Berufungssenat den Antrag der Staatsanwaltschaft Salzburg, das Strafmaß aus generalpräventiven Erwägungen zu erhöhen, auch stattgegeben. Verteidiger Peter Lechenauer ist mit seinem Wunsch, die Strafe herabzusetzen, abgeblitzt. Der Oberste Gerichtshof hatte seine Nichtigkeitsbeschwerde zurückgewiesen.

Nach dem Abschluss des österreichischen Verfahrens soll die Freifrau nach Deutschland ausgeliefert werden, wo ein Verfahren wegen Untreue im Zusammenhang mit dem Zusammenbruch ihrer Hausverwaltungsfirma anhängig ist. “Das Überstellungsverfahren ist bereits rechtskräftig”, sagte der Verteidiger. Das deutsche Ermittlungsverfahren gegen die 56-Jährige wegen des Verdachtes der Tötung des Juweliers wurde ruhend gestellt, erklärte Lechenauer.

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