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Fall Cain: Obduktionsgutachten liegt vor

Bregenz - Im Fall Cain ist mittlerweile das Obduktionsgutachten bei der Staatsanwaltschaft Feldkirch eingelangt. Behördensprecher Heinz Rusch bestätigte am Donnerstag gegenüber der APA, dass die Expertise angekommen ist, inhaltlich wollte er dazu aber nicht Stellung nehmen. Verteidiger Edgar Veith sah in dem Bericht "wesentliche Detailfragen nicht beantwortet" und kündigte an, ein Ergänzungsgutachten zu beantragen.
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Auf das Vorliegen des Obduktionsgutachtens hatten zuletzt Ermittler und Verteidigung dringend gewartet, um in ihrer Arbeit die nächsten großen Schritte setzen zu können. Veith zeigte sich im Gespräch mit der APA mit den Ausführungen im Obduktionsbericht aber unzufrieden, weshalb er ebenfalls nicht auf den Inhalt eingehen wollte. Es seien in seinen Augen diverse Fragen unbeantwortet geblieben, etwa auch jene nach der genauen Todesursache des Dreijährigen. Unmittelbar nach der Obduktion Anfang Jänner hatte die Sicherheitsdirektion in Bezugnahme auf Gerichtsmediziner Walter Rabl festgestellt: “Das Kind wurde durch Schläge schwerst misshandelt und ist an diesen Verletzungen verstorben.”

Der 26-jährige Tatverdächtige gibt zwar zu, Cain geschlagen zu haben, kann sich aber nicht vorstellen, dass der Bub aufgrund dieser Gewalt zu Tode gekommen ist. “Im Strafakt ist von einer gesundheitlichen Vorbelastung von Cain die Rede, auch dieser Aspekt muss berücksichtigt werden”, so der Anwalt des 26-jährigen Tatverdächtigen. Dies sei aber nicht die einzige Frage, die noch zu klären sei.

Die Befragung seines Mandanten ist laut Veith “so weit abgeschlossen”, weitere Einvernahme-Termine gebe es nicht. Die ersten beiden Befragungen hätten wegen des Gesundheitszustands des 26-Jährigen jeweils abgebrochen werden müssen, beim dritten Mal “konnte die Einvernahme nur deshalb beendet werden, weil mein Mandant das unbedingt wollte”. Aus der eintägigen Befragung resultierte am Ende ein fünfzigseitiges Protokoll.

Der Anwalt bekräftigte außerdem seine Ankündigung, die Erstellung von drei Gutachten über den Tatverdächtigen zu beantragen, “sollte es das Gericht nicht von sich aus tun”. Ein neurologischer Experte soll sich zur Muskelerkrankung des 26-Jährigen äußern, zudem wolle er ein psychiatrisches Gutachten zur Zurechnungsfähigkeit sowie eine psychologische Expertise, die den Drogen- und Medikamentenkonsum sowie die Erziehungsfähigkeit seines Mandanten beleuchten soll.

Unterdessen wurde auch ein neues Detail aus den Monaten vor der Tat publik. Demnach soll der Serbe schon im Sommer 2010 ein Familienmitglied von Cains Mutter mit einer Pistole bedroht haben. Öffentlich bekannt war bisher, dass die Jugendwohlfahrt und in weiterer Folge die Polizei ab September einem Hinweis nachgingen, dass der Tatverdächtige massive Drohungen gegenüber andere Personen ausgesprochen habe – allerdings nicht gegen die 25-jährige Mutter und ihre beiden Söhne. Als die diesbezüglichen Erhebungen der Polizei zum Abschluss kamen, war gegen den 26-Jährigen nach einem gewalttätigen Vorfall in seinem Elternhaus im November 2010 schon ein Waffenverbot ausgesprochen worden. Das Ergebnis der polizeilichen Ermittlungen traf am 10. Jänner bei der Jugendwohlfahrt ein – zwei Tage nach Cains Tod.

Der dreijährige Cain war am Abend des 8. Jänner in einer Bregenzer Wohnung tot aufgefunden worden, nachdem der mutmaßliche Täter die Rettung verständigt hatte. Die Mutter war zur Tatzeit bei der Arbeit. Während gegen den 26-Jährigen Mord-Ermittlungen laufen, werden gegen die Frau Erhebungen wegen einer möglichen Verletzung ihre Fürsorge-und Obhutpflichten geführt.

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