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Fall Bakary: Schuldbekenntnis

Mit einem Knalleffekt hat am Mittwoch der Prozess gegen vier Beamte der WEGA um die Misshandlung eines Schubhäftlings am Wiener Landesgericht begonnen.

Alle Angeklagten bekannten sich entgegen ihrer früheren Verantwortungen schuldig, den Afrikaner Bakary J. am 7. April geprügelt und schwer verletzt zu haben. Nach der Einvernahme der Polizisten vertagte Einzelrichter Thomas Schrammel die Verhandlung auf Donnerstag.

Den vier Polizisten wird Quälen oder Vernachlässigen eines Gefangenen vorgeworfen. Sie sollen am 7. April dieses Jahres mit Bakary J. in eine Lagerhalle in Wien-Leopoldstadt gefahren sein und ihm dort „eine Abreibung verpasst“ haben, wie es Schrammel formulierte. Der Afrikaner hatte sich am 7. April gegen seine Abschiebung durch die drei Erstangeklagten gewehrt. Der vierte soll ihnen das Tor der Halle geöffnet und einen Obdachlosen von dem Geschehen abgelenkt haben, das dort folgen sollte.

Laut Anklageschrift sollen die drei Polizisten der Sondereinheit Bakary J. bedroht und dadurch in Todesangst versetzt, ihn gefesselt, umhergeschleift, Faustschläge und Fußtritte versetzt sowie mit einem Dienstauto angefahren haben. Das Opfer erlitt komplexe Brüche im Gesicht, von denen das Stirnbein, das Jochbein und die rechte Augenhöhle betroffen waren. Weiters gab es mehrere Prellungen und Zerrungen, laut einem psychiatrischen Gutachten ist Bakary J. zudem traumatisiert.

Der Afrikaner ist laut dem Kommandanten der drei Beamten, die Bakary J. abschieben sollten, tätlich geworden, als es in die Lagerhalle ging. „Ist das nicht ein seltsamer Zufall?“, wollte der Richter wissen. „Wollten sie nicht ein bisschen den Frust rauslassen?“ – „Ja“, räumte der 38-jährige Christian C. schließlich ein.

Er gab weiters an, dass sich Bakary J. gewehrt habe. Angefahren habe man ihn nicht. Bakary J.’s Anwalt Josef Philipp Bischof wollte wissen, warum die WEGA-Polizisten den Schubhäftling zunächst durch Wien kutschiert hatten: „Könnte es nicht auch so gewesen sein, dass sie deshalb mit ihm herumgefahren sind, damit er nicht mehr weiß, wo er ist?“ Christian C. wies dies zurück, Bakary J. habe Kleidung und Toiletteartikel aus seiner Wohnung benötigt, den Polizisten aber nicht die Adresse genannt.

Nach den Misshandlungen in der Lagerhalle fuhr man mit Bakary J. ins Allgemeine Krankenhaus (AKH), wo der Afrikaner untersucht wurde. „Wir haben natürlich mit dem Arzt geredet und ihm erklärt, warum es zu den Verletzungen gekommen ist“, sagte der Angeklagte. „Wir haben ihm gesagt, dass der Schubhäftling einen Fluchtversuch unternommen hat.“

Seine beiden Kollegen bestätigten die Version von Christian C., der das Kommando am 7. April hatte. „Es sind uns die Nerven durchgegangen“ und „Ich kann das nicht entschuldigen“, sagten sie.

Der vierte Angeklagte, der die Polizisten und Bakary J. in der Lagerhalle in der Leopoldstadt erwartet hatte, sagte, er habe nur erfahren, dass die drei WEGA-Beamten Probleme bei der Abschiebung hatten und in der Lagerhalle vorbeikommen wollten. „Haben sie gewusst, was ihre Kollegen tun wollten?“, fragte Schrammel. „Nein, und ich habe es auch nicht hinterfragt“, antwortete der Angeklagte.

Die Misshandlung selbst habe er nicht wahrgenommen, sagte der Beamte. Er habe einen Obdachlosen, der sich in dem Gebäude befand und von dem Geschehen mitbekam, aus der Halle geführt. „Ich habe gesagt: ’Das ist nicht gut, wenn der Unterstandslose da ist. Es ist gescheiter, wenn er nichts sieht’“, erzählte der Angeklagte dem Richter.

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