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Fall Bakary J.: Wiener Polizisten sollen wegen Verleumdung angezeigt werden

Drei ehemalige Polizisten sind rechtskräftig verurteilt worden.
Drei ehemalige Polizisten sind rechtskräftig verurteilt worden. ©APA
Drei ehemalige Polizisten, die in Zusammenhang mit dem Fall Bakary J. wegen Quälens eines Gefangenen rechtskräftig verurteilt sind, wollen gegen dieses Urteil vorgehen. Sie haben einen Wiederaufnahmeantrag angekündigt. Nikolaus Rast, der Anwalt des Opfers, hingegen will mit einer Verleumdungsanzeige gegen die Ex-Polizisten vorgehen, berichtet die Tageszeitung "Kurier".
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Die drei ehemaligen Polizisten haben ihre nach dem Fall im April 2006 abgelegten Geständnisse widerrufen. Zu diesen seien sie von ihrem Dienstgeber gedrängt worden, weil ihnen signalisiert worden sei, dass sie im Gegenzug mit milden Sanktionen davonkommen würden und ihre Jobs behalten könnten. Gegenüber Medien sprachen sie von einem “Kuhhandel”. Ihr Ansinnen stützt sich auf ein angebliches neues Gutachten sowie “Protokolle von Polizeiamtsärzten”, aus denen sich ergeben soll, dass Bakary J. einige Verletzungen nicht am 7. April 2006 in einer Lagerhalle zugefügt wurden, sondern diese erst später zustande gekommen sind.

Die Beamten streiten alles ab

Die ehemaligen Beamten streiten damit ab, Bakary J. die Verletzungen zugefügt zu haben. In ihrem Antrag heißt es laut “Kurier”: “Aufgrund der oben angeführten neuen Beweismittel ergibt sich, dass der einzige Belastungszeuge Bakary J., was die Entstehung seiner schweren Verletzungen betrifft, offensichtlich die Unwahrheit gesagt hat.” Das will Rast zur Anzeige bringen. “Das ist eine Unterstellung und eine glatte Lüge”, wurde der Anwalt in den Bericht zitiert.

Urteil ist rechtskräftig

Bei den Behörden sieht man dem Wiederaufnahmeantrag unterdessen gelassen entgegen. Weder der Sprecher des Innenministeriums Karl-Heinz Grundböck noch die Wiener Polizei wollten zu dem Antrag selbst einen Kommentar abgeben. “Aber der Vorwurf, es seien im Jahr 2006 irgendwelche angeblichen Absprachen nicht eingehalten worden, ist völlig absurd angesichts der Tatsache, dass es aufgrund der Beweislage und der Geständnisse eine rechtskräftige Verurteilung gegeben hat”, sagte Grundböck am Mittwoch. Dazu komme ein sechs Jahre dauerndes Disziplinarverfahren, “das mehrmals alle Instanzen durchlaufen hat und in dem das Innenministerium konsequenterweise immer die Entlassung gefordert hat”. Diese sei 2012 auch rechtskräftig geworden. “Wenn 2014 Ex-Polizisten der Meinung sind, sie widerrufen ihre Geständnisse wegen eines angeblich nicht eingehaltenen Deals, dann führt sich das von selbst ad absurdum”, erklärte Grundböck. Die Schlussfolgerung: Das Innenministerium sehe keinen Anlass, “das rechtskräftig gefällte Urteil in Zweifel zu ziehen”.

Wiedergutmachung für Bakary J.

Bakary J., der inzwischen mit einem regulären Aufenthaltstitel in Österreich lebt, hat von der Finanzprokuratur eine finanzielle Wiedergutmachung von 110.000 Euro für die erlittene Tortur erhalten. In einer gegen die Republik gerichteten Amtshaftungsklage fordert sein Anwalt Nikolaus Rast weitere 375.000 Euro und eine monatliche Pension von 1.000 Euro. Ein vom Wiener Landesgericht für Zivilrechtssachen (ZRS) bestellter Gutachter hat zuletzt jedoch Zweifel am Vorliegen einer posttraumatischen Belastungsstörung angemeldet. Die Kanzlei Rast lehnt diesen Sachverständigen wegen Befangenheit und Voreingenommenheit ab. (APA)

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