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Fall Bakary J.: Entscheid der Disziplinar-Oberkommission

Im Fall jener vier WEGA-Beamten, die im April 2006 den Schubhäftling Bakary J. misshandelt haben, gibt es nun eine rechtskräftige Entscheidung der Disziplinar-Oberkommission im Bundeskanzleramt: Zwei Polizisten wurden entlassen, einer enthielt die finanzielle Höchststrafe von fünf Monatsbezügen und macht nur mehr Innendienst, ein weiterer inzwischen pensionierter Pensionist muss den Verlust aller aus dem Dienstverhältnis stammenden Rechte und Ansprüche hinnehmen.
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Alle vier Betroffenen hätten noch Berufung beim Verwaltungsgerichtshof gegen die Entscheidung der Disziplinar-Oberkommission vom 20. November 2009 einlegen können. Die Frist dafür betrug sechs Wochen, die nun abgelaufen sind, so eine Sprecherin der Wiener Polizei-Pressestelle.

Strafrechtlich waren die Polizisten wegen Quälens eines Gefangenen zu bedingten Haftstrafen zwischen sechs und acht Monaten verurteilt worden. Sie hatten dem Gambier nach einer nicht durchgeführten Abschiebung umfangreiche Frakturen von Jochbein, Kiefer und Augenhöhle zugefügt. In dienstrechtlicher Hinsicht sprach sich der Disziplinaranwalt deshalb für ihre Entlassung aus dem Polizeidienst aus, fand mit dieser Forderung bei den Disziplinarbehörden aber kein Gehör.

Die beim Bundeskanzleramt eingerichtete Disziplinar-Oberkommission reduzierte vielmehr in zweiter Instanz sogar bei drei Beamten die ursprünglich verhängten Geldstrafen. Ihre Suspendierung war zu diesem Zeitpunkt bereits aufgehoben, die Gesetzeshüter verrichteten zuletzt wieder Innendienst.

Der VwGH hob den Bescheid der Disziplinar-Oberkommission allerdings wegen “Rechtswidrigkeit seines Inhalts” auf, womit einer Berufung des Disziplinaranwalts stattgegeben wurde. Derzufolge war die polizeiinterne Bestrafung der Beamten zu milde war. So musste sich die Disziplinar-Oberkommission neuerlich mit dem Fall beschäftigen.

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