Die zweite gerichtsmedizinische Untersuchung in der Schweiz habe keinen Hinweis auf ein Fremdverschulden ergeben, das bestätigten jetzt auch Aliyevs Anwälte offenbar.
Obduktion: Kein Fremdverschulden
Das ausformulierte gerichtsmedizinische Gutachten aus Sankt Gallen liege noch nicht vor, aber das vorläufige Ergebnis aus der Schweiz scheine übereinzustimmen mit dem der ursprünglichen Obduktion in Wien.
Kein Hinweis auf Fremdverschulden bestätigte Anwalt Manfred Ainedter laut Ö1. Das bedeute in Folge also keinen Anhaltspunkt für Mord in der Justizanstalt, sondern für Selbstmord.
Aliyev wurde in Wien beigesetzt
Einige Fragen blieben aber nach wie vor offen, denn es fehlten noch technische Gutachten über Bilder der Überwachungskameras am Gefängnisgang und den elektronischen Schließmechanismus der Zellentüre. Vor allem fehle auch das toxikologische Gutachten aus Innsbruck – besonders wichtig vor dem Hintergrund der Hinweise auf in Österreich nicht zugelassene Barbiturat-Schlafmittel in Rakhat Aliyevs Blut.
Aliyevs Leichnam sei vor ein paar Tagen aus der Schweiz zurück nach Wien gebracht und im Kreise der Familie und enger Bekannter am Wiener Zentralfriedhof begraben worden.
(APA)