Der medizinische Sachverständige erschien ebenso wenig wie einer der anklagenden Ärzte, der ebenfalls aussagen sollte, berichtete der der Sprecher des Außenministeriums, Peter Launsky-Tieffenthal, der APA.
Der Sachverständige sollte Angaben zum Todeszeitpunkt eines Patienten machen – ein wesentlicher Punkt für den indischen Kollegen Adelsmayrs. Die Verteidigerin des Zweitangeklagten beantragte, Einsicht in das bereits schriftlich vorliegende Gutachten zu bekommen, was vom Richter zugesagt wurde. Dieser wies zudem den Staatsanwalt an, dafür zu sorgen, dass beide Mediziner, der Gutachter sowie der anklagende Arzt, bei der nächsten Verhandlung vorgeführt werden.
Adelsmayr beim Prozess nicht anwesend
Adelsmayr war bei dem Prozess – wie schon einige Male zuvor – nicht anwesend. Dem 52-jährigen Oberösterreicher und einem indischen Kollegen wird der Tod eines Patienten im Februar 2009 durch unterlassene Hilfeleistung und eine hohe Dosis Opiate zur Last gelegt. Dafür droht dem Bad Ischler im Wüstenstaat ein Strafrahmen von drei Jahren Haft bis hin zur Todesstrafe. Adelsmayr hat die Vorwürfe stets bestritten. (APA)