Wie VKI-Juristin Ulrike Wolf erläuterte, könnten bis zu 400 Kunden der Fahrschule betroffen sein, die mittels einer Strohmann-Konstruktion betrieben worden sein soll. Da die Fahrschule im Bezirk Landstraße auch nach der Zurücklegung der Fahrschulbewilligung am 5. Juli weitere Schüler aufgenommen hat, wird wegen gewerbsmäßigen Betrugs ermittelt.
Fahrschule kassierte volle Gebühren
Die Geschädigten haben damals nämlich bereits die vollen Gebühren bezahlt, was die Voraussetzung für eine Anmeldung war. Zudem befinden sich die zumeist jungen Frauen und Männer in unterschiedlichen Phasen der Ausbildung. Zwar werden jene Ausbildungsschritte, die nachweislich, etwa im Kursbuch, absolviert wurden, auch anerkannt, allerdings müssen die Betroffenen darauf achten, dass etwaige Fristen nicht versäumt werden.
Inhaber nicht in ersten Betrug verwickelt
Jener Mann, der keine Lizenz zum Betreiben der Fahrschule besaß, aber die Geschäfte geführt haben soll, soll bereits Hintermann eines ähnlichen Falles aus dem Jahr 2010 in Wien-Donaustadt gewesen sein. Deshalb will der Wiener Anwalt Werner Tomanek auch die strafrechtliche Komponente in diesem Fall prüfen. Er wird am Mittwoch bei einem Pressegespräch Betroffene über mögliche rechtliche Schritte informieren. Auch die Fahrschule Schwedenplatz hat sich bereit erklärt, dass die Geschädigte ihre Ausbildung dort fortsetzen könnten.
(apa/red)