Das Landesverwaltungsgericht Vorarlberg gab der Beschwerde gegen ein Straferkenntnis statt, wonach eine Angestellte 800 Euro bezahlen sollte. Der Grund: Die Verwaltungsbehörde warf der Frau vor, sie wäre betrunken Rad gefahren. Dem widersprach die Frau. Sie beteuerte, sie habe auf Grund ihrer Alkoholisierung das Rad in Schwarzach geschoben. Der Alkotest hatte 1,52 Promille ergeben.
Fall blieb unklar
Verschiedene Zeugen wurden einvernommen, doch der Unfallhergang blieb ungeklärt. Die Frau versicherte, beim Schieben des Rades mit dem Gefährt an der Gehsteigkante hängen geblieben zu sein. Das sei der Grund für den Sturz und die Platzwunde am Kopf gewesen. Außer sie selbst war niemand zu Schaden gekommen. „Es konnte nicht fest gestellt werden, auf welche Weise sich der Unfall ereignete“, zitiert Anwältin Olivia Lerch aus den Gerichtsunterlagen. Somit kann ihre Mandantin aufatmen. Die Entscheidung ist rechtskräftig.