AA

Fahrlässige Tötung

Der Mann, der eine 95-jährige Frau mit 1,76 "Promille" niedergefahren hatte, wurde jetzt wegen fahrlässiger Tötung schuldig gesprochen. [11.11.99]

Der tragische Verkehrsunfall, bei dem in Lustenau auf der Reichsstraße eine 95-jährige Fußgängerin getötet wurde, liegt bereits ein halbes Jahr zurück.

Die Antenne Vorarlberg informiert Sie:

Am Donnerstag wurde der Fahrer – ein 52-jähriger Bosnier – welcher die “alte Dame” alkoholisiert niedergefahren hatte zu 36.000 Schilling und zu sechs Monaten “bedingt” verurteilt.

Der 52-jährige Bosnier fuhr an diesem Abend gegen halb elf gemeinsam mit seinem Kollegen, einem 22-jährigen Hilfsarbeiter auf der Reichsstraße durch Lustenau. Man hatte zuvor gemeinsam etwas getrunken. Der Kollege ein Bier. Der Lenker des Wagens vermutlich mehr, denn der spätere Alkoholtest ergab einen Wert von 1,76 Promille.

Das Sachverständigengutachten, welches verschiedene Varianten des Unfallherganges durchspielte, ergab, dass der Lenker die Geschwindigkeitsbeschränkung von 50 km/h nicht überschritten hatte.

Fest steht auch, dass die betagte Frau ziemlich unvorsichtig einfach in die Straße gelaufen war ohne in irgend einer Weise auf den Verkehr zu achten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Von Gerda Zimmermann

zurück
(Bild: VN-Archiv; O-Ton:
)
  • VIENNA.AT
  • Vorarlberg
  • Fahrlässige Tötung
  • Kommentare
    Die Kommentarfunktion ist für diesen Artikel deaktiviert.