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Fahrerflucht: Die Rechtsfolgen

Der Unfallfahrer, der am Sonntag einen Radfahrer in der Kirlastraße in Götzis angefahren hat und dann verletzt liegen ließ, ist ausgeforscht. Fahrerflucht [140KB]

Es handelt sich um einen 35-jährigen Hohenemser. “Der Mann meldete sich über seinen Anwalt bei uns, er ist geständig und wird am Dienstag einvernommen”, teilte ein Polizeibeamter der Dienststelle Götzis mit. 78 Verletzte in 2005 Den Rat seines Anwaltes wird der Emser vermutlich gut gebrauchen können, denn Fahrerflucht wird je nach Schwere hart bestraft. Besonders schlimm ist das im Stich lassen einer verletzten Person. Die Strafdrohung gemäß Strafgesetzbuch beträgt je nach Unfallfolge bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe. Aber auch das Entfernen vom Unfallort gilt als Fahrerflucht. 72 Fahrerfluchtunfälle mit Personenschäden gab es im vergangenen Jahr in Vorarlberg, dabei wurden 78 Menschen verletzt, eine Frau starb im Jänner 2005 in Krumbach.

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