Bis Ende Mai soll es auch für Arbeitnehmer, die für einen 24-Stunden-Pfleger eingesprungen sind, die Möglichkeit für bezahlte Sonderbetreuungszeit geben.
Bezahlte Sonderbetreuungszeit wird bis Ende Mai auch für Arbeitnehmer möglich sein, die als Ersatz für die 24-Stunden-Pfleger einspringen müssen oder wenn eine Pflegeeinrichtung geschlossen wird. Dies sieht ein Gesetzesentwurf vor, der im Rahmen des dritten Corona-Pakets am Freitag vom Nationalrat beschlossen werden soll.
Arbeitgeber muss zustimmen
Der Haken wie auch für Eltern und Behindertenbetreuer, für die die Regel ja schon beschlossen wurde: der Arbeitgeber muss zustimmen. Er bekommt aber einen Teil des Gehalts bezuschusst.
(APA/Red)