Experten zweifeln Sanktionen gegen Armstrong an
“Die Affäre ist wegen ihrer Tragweite außergewöhnlich, aber das ist kein Grund, nicht die Regeln anzuwenden, sie sogar zu ignorieren”, erklärte Antonio Rigozzi, Rechtsprofessor an der Universität Neuchatel, gegenüber der Nachrichtenagentur AFP. Um einen “medialen Selbstmord” zu vermeiden, habe es die UCI vorgezogen, die USADA-Entscheidung zu übernehmen, sagte der Jurist. Weil die UCI aber den politischen über den juridischen Aspekt gestellt habe, verliere sie ihre Glaubwürdigkeit, betonte Rigozzi.
Die Entscheidungen betreffend Verjährung (es gilt eine achtjährige Frist) und die Übereinkünfte mit den als Zeugen aufgetretenen früheren Teamkollegen des Texaners erscheinen Juristen als fragwürdig. Rigozzis Kollege und Landsmann Alexis Schoeb meint, man habe kein klassisches Doping-Verfahren erlebt, sondern ein Armstrong-Verfahren. Bei dessen Ex-Teamkollegen, die Doping gestanden hätten, habe man die achtjährige Frist sehr wohl eingehalten. “Da wurde mit zweierlei Maß gemessen”, sagte Schoeb und wünscht sich, dass der Fall vor das Oberste Sportgericht kommt. Die Welt-Anti-Doping-Agentur (WADA) hat noch drei Wochen Zeit, über einen Einspruch gegen das Urteil zu entscheiden.
Der französische Anwalt Jean-Jacques Bertrand glaubt, das USADA-Dossier habe jeden Einspruch im vorhinein aussichtslos erscheinen lassen. “Niemand hat gewagt, die USADA zu kritisieren, aus Angst, als Armstrong-Verteidiger zu gelten. Aber es muss Richter geben, die das Recht so anwenden, wie es festgeschrieben ist.”