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Exfreundin ertränkt: Es bleibt bei lebenslang

39-jähriger hatte im Oktober 2002 seine Exfreundin auf der Donauinsel ertränkt - sein Antrag auf Herabsetzung der Strafe wurde am Montag vom Wiener Oberlandesgericht abgeschmettert.

Es bleibt bei lebenslanger Haft für den Mord an der 22-jährigen Barbara E., die am 8. Oktober 2002 von ihrem Ex-Freund Alfonso B. (39) auf der Donauinsel ertränkt wurde. Das Wiener Oberlandesgericht (OLG) schmetterte am Montag die dagegen eingebrachte Strafberufung des Täters ab, nachdem der Oberste Gerichtshof (OGH) in nichtöffentlicher Sitzung bereits den Schuldspruch bestätigt hatte.


Die Verteidigerin des Mannes plädierte im Justizpalast vergeblich auf eine Herabsetzung der Strafe. „Dem Antrag wurde nicht Folge gegeben und die Berufung als unbegründet zurückgewiesen“, erklärte OLG-Pressesprecher Anton Sumerauer. Gegen das somit rechtskräftige Urteil ist kein ordentliches Rechtsmittel mehr zulässig.


Alfonso B., verheiratet und Vater von vier Kindern, hatte es nicht verkraftet, als sich die Medizinstudentin nach einer mehrjährigen Beziehung von ihm trennte. Er ersuchte sie um eine „letzte Aussprache“.


Nach dem Abendessen in einer Pizzeria überredete er sie zu einem Spaziergang auf der Donauinsel und würgte sie dort zunächst überfallsartig bis zur Bewusstlosigkeit. Dann entkleidete er die junge Frau und warf sie in die Neue Donau, wo am nächsten Morgen ein Angler ihren leblosen Körper fand.

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