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Ex-Polizist wegen Sozialbetrugs bestraft

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Der 51-jährige Frühpensionist hat laut Gericht zu Unrecht rund 50.000 Euro an Wohnbeihilfe für seine Mietwohnung erhalten.

Aus dem Gerichtssaal - Von Seff Dünser

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Der ehemalige Gesetzeshüter hat nach Ansicht der Richter Gesetzesbrüche begangen. Der frühpensionierte Polizist wurde wegen des Verbrechens des gewerbsmäßig schweren Betrugs schuldig gesprochen. Der Familienvater hat nach den gerichtlichen Feststellungen zwischen 2005 und 2013 zu Unrecht 50.789,67 Euro an Wohnbeihilfe für seine Mietwohnung erhalten. Der 51-jährige Unterländer hatte in seinen jährlichen Anträgen ans Amt der Vorarlberger Landesregierung verschwiegen, dass er Eigentümer einer anderen Wohnung ist.

Der unbescholtene Angeklagte wurde als Sozialbetrüger zu einer bedingten, nicht zu verbüßenden Haftstrafe von sieben Monaten und einer unbedingten, dem Gericht zu bezahlenden Geldstrafe von 1680 Euro (420 Tagessätze zu je vier Euro) verurteilt. Das Urteil ist rechtskräftig. Der Strafrahmen betrug sechs Monate bis fünf Jahre Gefängnis. Die verhängte kombinierte Strafe entspricht umgerechnet 14 Monaten Haft.

Berufung abgelehnt

Das Innsbrucker Oberlandesgericht (OLG) hat nun das erstinstanzliche Urteil des Landesgerichts Feldkirch bestätigt. Das bestätigten auf Anfrage Thomas Schirhakl von der Oberstaatsanwaltschaft Innsbruck und OLG-Sprecher Wigbert Zimmermann. Der Berufung des Angeklagten gegen die Entscheidung des Feldkircher Schöffensenats unter dem Vorsitz von Richter Andreas Böhler wurde am Oberlandesgericht keine Folge gegeben.

Der Angeklagte gab vor Gericht zu Protokoll, er habe seine Eigentumswohnung nicht als Vermögen gesehen, weil mit den Mieteinnahmen der Wohnungskredit bedient worden sei. Ein Landesbediensteter sagte als Zeuge, der Angeklagte hätte keine Wohnbeihilfe erhalten, wenn die Eigentumswohnung wie vorgeschrieben angegeben worden wäre.

Wohnbeihilfe zurückzahlen

In einem Zivilprozess am Landesgericht wurde der Ex-Polizist bereits zuvor rechtskräftig dazu verurteilt, dem Land die zu Unrecht bezogene Wohnbeihilfe von 50.789,67 Euro zurückzuzahlen.

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