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Ex-BAWAG-Direktor Elsner "derzeit nicht haftfähig"

Der rechtskräftig wegen Untreue verurteilte Ex-BAWAG-Direktor Helmut Elsner muss vorerst nicht damit rechnen, den Rest seiner zehnjährigen Freiheitsstrafe absitzen zu müssen. Elsner war im Juli 2011 nach viereinhalb Jahren im Gefängnis aus gesundheitlichen Gründen auf freien Fuß gesetzt worden. Das Wiener Straflandesgericht sieht ihn weiter als "derzeit nicht haftfähig" an.


Der entsprechende Gerichtsbeschluss, der Elsner nicht als vollzugstauglich einstuft, basiert auf mehreren medizinischen Gutachten. Vor allem eine jüngst aufgetretene Tuberkulose-Erkrankung des seit längerem unter Herzbeschwerden leidenden Elsner soll dafür ausschlaggebend gewesen sein, wie Gerichtssprecher Christian Gneist am Montag auf APA-Anfrage erklärte. Wie Gneist darlegt, wird der Gesundheitszustand des ehemaligen BAWAG-Chefs “innerhalb von zwei bis drei Monaten” wieder überprüft.

Damit scheint klar, dass es im seit vergangenen Mai laufenden zweiten BAWAG-Prozess vorerst keine Handhabe geben wird, Elsner zu Gericht zu bringen. Seinen Ladungen war der auf Basis einer Subsidiaranklage der BAWAG an sich Mitangeklagte mit dem Hinweis auf seine angeblich angeschlagene Gesundheit nicht nachgekommen. Mit der nun festgestellten Haftunfähigkeit dürfte zwangsläufig im Moment auch Verhandlungsunfähigkeit gegeben sein. Insofern ist es mehr als fraglich, ob Elsner bei der für Anfang August angesetzten Fortsetzung des BAWAG-Prozesses erscheinen wird.

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