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EU-Wasserrahmenrichtlinie als Chance

Die EU-Wasserrahmenrichtlinie schreibt künftig die Strukturverbesserung der Gewässer als vordringliches Ziel der Wasserpolitik fest. Diese Neuorientierung muss nun auch Einzug in die Förderpraxis des Bundes finden.

Denn im Gegensatz zu Vorarlberg wurden dort bislang Projekte mit rein ökologischem Hintergrund nicht gefördert. Egger: “Für die Gewässerökologie bedeutet dies nun eine enorme Chance. Der Bund soll nun seine Förderpraxis ändern und jener Vorarlbergs angleichen.”

Im bisherigen Fördersystem des Bundes waren und sind Maßnahmen zur ökologischen Verbesserung eines Gewässers nur möglich, wenn gleichzeitig auch Hochwasserschutzmaßnahmen umgesetzt werden. “Das Land Vorarlberg fördert schon seit Jahren Maßnahmen zur Verbesserung der Ökologie der Gewässer und nimmt damit österreichweit eine Vorbildfunktion ein. Der Bund hingegen fördert bislang solche Maßnahmen nicht, sodass dort im Hinblick auf die EU-Wasserrahmenrichtlinie dringender Handlungsbedarf gegeben ist”, so Egger.

Zentrales Ziel “guter ökologischer Zustand”

Mit der EU–Wasserrahmenrichtlinie wird die Aufrechterhaltung funktionierender Lebensgemeinschaften im Gewässer zum zentralen Ziel. Dieser Zielzustand wird als “guter ökologischer Zustand” bezeichnet. Wo funktionierende Lebensgemeinschaften im Gewässer bereits empfindlich gestört sind, wird deren Wiederherstellung zum zentralen Ziel erklärt. Laut EU-Richtlinie soll dies bis zum Jahr 2015 erreicht werden. Weitere Verpflichtungen aus der Richtlinie sind die Erstellung flussgebietsbezogener Bewirtschaftungspläne in enger Zusammenarbeit mit allen Staaten des Einzugsgebietes und die Einbindung der Öffentlichkeit in die Planung.

Bestandsaufnahme als erster Schritt

Gemeinsam mit dem Lebensministerium wurde nun eine Bestandsaufnahme vorgenommen. Diese beschreibt den derzeitigen Zustand des Grundwassers, der Fließgewässer und der Seen. Landesrat Egger: “Die Anstrengungen der letzten Jahrzehnte waren in Vorarlberg überaus erfolgreich, so konnte beispielsweise eine deutliche Verbesserung der Wassergüte erreicht werden”. Handlungsbedarf besteht hingegen beim Ziel der Richtlinie eines “guten ökologischen Zustandes”. Lediglich bei der Hälfte der untersuchten Gewässer in Vorarlberg wird dieses zu erreichen sein. Die Hauptgründe bestehen beispielsweise in notwendigen Verbauungen für den Hochwasserschutz, die Nutzung der Wasserkraft oder etwa Wasserausleitungen mit zu geringer Restwasserführung etc. Die Verbesserung dieses Zustandes wird in Zukunft eine noch wichtigere Rolle spielen wie bisher, betont Landesrat Egger.

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