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EU-Wahl: Defizite der Europäischen Union kritisiert

Die EU wird bezüglich des Demokratiedefizits kritisiert.
Die EU wird bezüglich des Demokratiedefizits kritisiert. ©DPA
Anlässlich der Europawahl 2014 wird die mangelnde demokratische Legitimierung der EU kritisiert. Vor allem die Dominanz der nationalen Themen bei den Wahlen steht dabei im Mittelpunkt.
Die Fraktionen im EU-Parlament
So wird in den Mitgliedstaaten abgestimmt

Die Kritik bezüglich des Demokratiedefizits der EU kommt von zwei Seiten. Zum einen gibt es jene, die bereits jetzt zu viel Macht bei der EU sehen und lieber die nationalen Regierungen stärken würden, wie etwa der britische Premier David Cameron und diverse Rechtsparteien. Andererseits gibt es auch jene Gruppe von europäischen Föderalisten, die die Kompetenzen der EU-Institutionen ausweiten wollen und langfristig einen europäischen Bundesstaat anstreben.

EU: Defizite bei Gewaltenteilung und Verfassung

Bereits 1988 kritisierte das EU-Parlament, dass zwar immer mehr Vollmachten von den Nationalstaaten auf die Europäischen Gemeinschaft übertragen werden, diese Kompetenzen jedoch von anderen europäischen Institutionen als dem Parlament ausgeübt würden. Durch eine Mehrheit im EU-Ministerrat war es den nationalen Regierungen möglich, auf europäischer Ebene Gesetze einzuführen, ohne dass die nationalen Parlamente zustimmen mussten.

Ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Legislative und Exekutive gibt es trotz des Vertrags von Lissabon (2007) und Maastricht (1992) auch heute noch nicht – dies vor allem deshalb, weil der Ministerrat als Exekutivorgan von den nationalen Regierungen beschickt wird, während das Europäische Parlament als Legislativorgan eine supranationale Institution ist. 

Da es bis heute keine europäische Verfassung gibt – am 29. Oktober 2004 haben die 25 Staats- und Regierungschefs in Rom den Vertrag zur Errichtung einer Verfassung für Europa zwar unterzeichnet, zu einer Ratifizierung kam es jedoch nicht – wird die Beziehung zwischen den einzelnen EU-Institutionen untereinander und zu den Nationalstaaten immer noch durch einzelne Verträge geregelt.

EU-Wahlen: Kontinuierlich geringere Wahlbeteiligung

Die Wahlbeteiligung bei den bisherigen Europawahlen nahm seit 1979, als noch 63 Prozent aller wahlberechtigten EU-Bürger wählen gingen, kontinuierlich ab. 2009 machten EU-weit nur mehr 43 Prozent von ihrem Wahlrecht Gebrauch.

In Österreich gaben 46 Prozent der Wahlberechtigten ihre Stimme ab, im Vergleich zu Nationalratswahlen ein niedriger Wert. So gingen bei der Nationalratswahl 2013 74,9 Prozent der Stimmbürger wählen.

(APA/Red)

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