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EU lehnte Kennzeichnungspflicht für Gen-Honig ab

Gentechnisch veränderte Honig-Bestandteile möglich
Gentechnisch veränderte Honig-Bestandteile möglich
Das Europaparlament hat eine Kennzeichnungspflicht für Honig mit gentechnisch veränderten Pollen abgelehnt. Das Plenum verabschiedete am Mittwochabend in abschließender Lesung einen Kompromiss, der zuvor von Vertretern der EU-Kommission, der Mitgliedsstaaten und des Europaparlaments ausgehandelt worden war.

Heftige Kritik an dem Votum äußerten Vertreter der Sozialdemokraten und Grünen. Gentechnisch verunreinigter Honig könne nun in die Regale gelangen, betonte der Agrarexperte der Grünen, Martin Häusling. Die Mehrheit der Abgeordneten habe unter der Lobby-Arbeit der Industrie und der Staaten mit gentechnisch veränderten Kulturen, etwa Argentinien, Spanien und Rumänien, nachgegeben.

Dem Kompromiss zufolge werden Pollen – auch wenn sie gentechnisch verändert sind – künftig als “natürlicher Bestandteil” von Honig definiert und nicht wie bisher als “Zutat”. Für “natürliche Bestandteile” gilt, dass eine gentechnische Veränderung erst ab einer Schwelle von 0,9 Prozent des Endprodukts angegeben werden muss. Der Anteil von Pollen im Honig insgesamt liegt aber in der Regel bei nur 0,5 Prozent.

“Billiger Definitionstrick”

Anlass für die Änderung der Honigrichtlinie war ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) aus dem Jahre 2011, wonach ein mit gentechnisch veränderten Pollen verunreinigter Honig als solcher gekennzeichnet werden muss. Dieses Urteil basierte auf der bisher geltenden Vorschrift, wonach gentechnisch veränderte Organismen bereits als solche gekennzeichnet werden müssen, wenn sie 0,9 Prozent einer Zutat – und nicht des Endprodukts – ausmachen.

Die Verbraucherschutzorganisation Foodwatch sprach von einem “billigen Definitionstrick”, mit dem der Einsatz von Agrar-Gentechnik “noch intransparenter” gemacht werden solle. Nur eine lückenlose Kennzeichnung gebe den EU-Bürgern aber die Möglichkeit, selbst zu entscheiden, ob sie mit ihrem Einkauf den Einsatz von Gentechnik auf dem Acker unterstützen wollen oder nicht. Da es sich um eine abgeänderte Richtlinie handelt, tritt die Neuregelung sofort in Kraft.

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