AA

EU-Kommission äußert "Sorgen" zu ungarischem Mediengesetz

Die EU-Kommission hat "Sorgen" und "Zweifel" zu dem umstrittenen ungarischen Mediengesetz geäußert.

Ein Sprecher der EU-Behörde sagte am Montag in Brüssel, die für Medien zuständige EU-Kommissarin und Vizepräsidentin der EU-Kommission, Neelie Kroes, habe in einem Schreiben an die ungarischen Regierungsstellen kurz vor Weihnachten “drei Sorgen” formuliert. Diese würden sich auf das Gesetz selbst beziehen, auf dessen Vereinbarkeit mit der EU-Medienrichtlinie sowie auf die Unabhängigkeit der in Ungarn geschaffenen Medienbehörde NMHH.

Die Kommission habe “eine erste Antwort des ungarischen Ministers bekommen, in der es heißt, dass in seinen Augen das ungarische Gesetz nicht gegen europäische Gesetze verstößt, und dass er uns so schnell wie möglich eine detailliertere Antwort schicken wird”. Darauf warte die EU-Kommission “in den nächsten Tagen”, sagte der Sprecher weiter.

Die Vereinbarkeit des ungarischen Mediengesetzes mit der EU-Grundrechtecharta sei bisher noch nicht von der EU-Kommission geprüft worden. Auch handle es sich bei dem Brief von Kroes noch nicht um ein formelles Vertragsverletzungsverfahren gegen Budapest. Die EU-Kommission trifft am Freitag mit der ungarischen Regierung in Budapest zusammen. Ungarn hat am 1. Jänner für sechs Monate den EU-Ratsvorsitz übernommen.

Ungarische Zeitungen protestierten unterdessen am ersten Werktag des neuen Jahres gegen das am 1. Jänner erfolgte Inkrafttreten des umstrittenen Mediengesetzes. Die linksliberale Tageszeitung “Nepszabadsag” erschien mit weißem Titelblatt, auf dem in Ungarisch und in 22 weiteren offiziellen Sprachen der EU die folgenden Worte zu lesen sind (http://nol.hu/kep/508171): “In Ungarn wurde die Pressefreiheit aufgehoben.” Die linke Zeitung “Nepszava” verkündet auf ihrem Titelblatt in Ungarisch und Englisch: “In einem Land der Europäischen Union gilt die Pressefreiheit als ein Grundwert. Wir müssen in Ungarn unsere demokratischen Rechte verteidigen. Fordern wir die Freiheit der Presse!”

“Nepszabadsag” begründete die Kritik damit, dass das Mediengesetz “in Wahrheit den autoritären Bestrebungen der rechtskonservativen Partei Fidesz-MPSZ und der mitregierenden Christdemokraten (KDNP) dient”. Das Gesetz biete die Möglichkeit, dass jene, die eine andere Meinung vertreten als die Regierung, “reguliert, bestraft, letztlich ruiniert werden”. “Nepszava” wiederum hofft, dass “Europa die “antidemokratischen Schritte” der ungarischen Regierung erkennt und eigene diplomatische Schritte unternimmt.

Das am Samstag in Kraft getretene Mediengesetz stellt alle Fernseh- und Rundfunksender, Printerzeugnisse und Internetportale unter Kontrolle der von der rechtskonservativen Regierungspartei Fidesz-MPSZ kontrollierten Medienbehörde NMHH. Medien drohen Strafen von bis zu umgerechnet 730.000 Euro, wenn sie gegen die nicht eindeutig formulierten Vorschriften des Gesetzes verstoßen. Dabei leitete die Medienbehörde gleich am Tag des Inkrafttretens des Gesetzes ein Verfahren gegen das Budapester Privatradio “Tilos Radio” ein. Der Sender hatte in den Nachmittagsstunden den Song “It’s on” des US-Rappers Ice-T gespielt, der angeblich die ungarische Jugend gefährden soll.

Die von EU-Kommissarin Kroes geäußerten “Zweifel” und “Sorgen” zu dem ungarischen Mediengesetz beziehen sich auf die am 24. Mai 2007 von den EU-Medienministern als Nachfolgeregelung für die TV-Richtline “Fernsehen ohne Grenzen” beschlossene Audiovisuelle Mediendienste-Richtline (AVMD-RL). Die Richtlinie ist am 19. Dezember 2007 in Kraft getreten und musste innerhalb von zwei Jahren in nationales Recht umgesetzt werden. Am 24. Juni des vergangenen Jahres mahnte die EU-Kommission zwölf EU-Staaten, darunter auch Ungarn, zur vollständigen Umsetzung der Richtlinie.

Einen grundsätzlichen Rahmen für die Pressefreiheit gibt die EU-Grundrechtecharta vor. In Artikel 11 der Charta heißt es: “(1) Jede Person hat das Recht auf freie Meinungsäußerung. Dieses Recht schließt die Meinungsfreiheit und die Freiheit ein, Informationen und Ideen ohne behördliche Eingriffe und ohne Rücksicht auf Staatsgrenzen zu empfangen und weiterzugeben. (2) Die Freiheit der Medien und ihre Pluralität werden geachtet.” Die EU-Staaten und die Union haben sich außerdem zur Anwendung der Europäischen Menschenrechtskonvention verpflichtet, zu der es in Sachen Pressefreiheit eine umfangreiche Rechtsprechung des Straßburger Menschenrechtsgerichtshofs gibt.

  • VIENNA.AT
  • Politik
  • EU-Kommission äußert "Sorgen" zu ungarischem Mediengesetz
  • Kommentare
    Kommentare
    Grund der Meldung
    • Werbung
    • Verstoß gegen Nutzungsbedingungen
    • Persönliche Daten veröffentlicht
    Noch 1000 Zeichen