Das österreichische Gesetz sieht vor, dass ein Nicht-Landwirt ein landwirtschaftliches Grundstück nicht mehr kaufen kann, wenn ein Bauer sein Interesse daran bekundet. Es gebe “keine angemessenen Ausnahmen von diesem Vorkaufsrecht”, kritisierte die EU-Kommission am Donnerstag. Investitionen in die Region würden dadurch erschwert, selbst wenn sie zu landwirtschaftlichen Zwecken geplant sind.
Österreich verstößt damit nach Auffassung der Brüsseler EU-Behörde mit den “unverhältnismäßigen Beschränkungen” gegen die EU-Vorschriften zu Niederlassungsfreiheit und freiem Kapitalverkehr. Wenn ein Nicht-Landwirt ein landwirtschaftliches Grundstück kaufen möchte, könne nach dem Vorarlberger Grundverkehrsgesetz jeder Bauer sein Interesse anmelden und das Land zum ortsüblichen Preis zu erwerben. Es gebe keine Ausnahmen, auch wenn der Nicht-Landwirt das Grundstück erwerben wolle, um es durch einen langfristigen Pächter weiter landwirtschaftlich nutzen zu lassen.
Die Brüsseler Behörde hatte bereits im Dezember 2008 Österreich in einer zweiten Stufe des Vertragsverletzungsverfahrens aufgefordert, Bestimmungen über den Kauf landwirtschaftlicher Grundstücke im Vorarlberger Grundverkehrsgesetz zu ändern.