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EU-Führerschein: Wichtigste Neuerungen

Das EU-Parlament in Straßburg hat am Donnerstag ein umfangreiches Führerscheinpaket beschlossen, dass einheitliche Neuregelungen für die gesamte Europäische Union bringen wird.

Im folgenden eine Auflistung der wichtigsten Änderungen, die in der Richtlinie, die bis 2012 umgesetzt werden muss, vorgesehen sind:

KREDITKARTENFORMAT: Ab 2013 soll ein Führerschein im handlichen Kleinformat die derzeit 110 in Umlauf befindlichen Dokumente in den Mitgliedstaaten ersetzen. Die alten Führerscheine sollen nach und nach, spätestens aber innerhalb von 26 Jahren aus dem Verkehr gezogen werden.

BEFRISTETE GELTUNGSDAUER: Führerscheine etwa der Klassen A oder B sind grundsätzlich zehn Jahre gültig, allerdings können die Mitgliedstaaten auch eine Gültigkeitsdauer von 15 Jahren vorsehen. Die Mitgliedstaaten können die Erneuerung von Führerscheinen etwa dieser Klassen von einer Prüfung der Mindestanforderungen an die „körperliche und geistige Tauglichkeit“ abhängig machen. Von der EU vorgeschriebene Wiederholungstests gibt es aber nicht. Darüber hinaus können die Mitgliedstaaten die Gültigkeitsdauer von Führerscheinen, deren Inhaber das Alter von 50 Jahren erreicht haben, begrenzen, um häufigere ärztliche Kontrollen oder sonstige besondere Maßnahmen wie Auffrischungskurse vorschreiben zu können.

FÜHRERSCHEINTOURISMUS: Dem weit verbreiteten Phänomen, dass Menschen, die in einem Land die Fahrberechtigung verlieren, sich diese in einem anderen EU-Staat holen, wird Einhalt geboten. Dementsprechend wird festgelegt, dass jede Person nur Inhaber eines einzigen Führerscheins sein kann und die Ausstellung abgelehnt werden muss, wenn der Bewerber seinen Führerschein in einem anderen Mitgliedstaat eingeschränkt, ausgesetzt oder entzogen bekommen hat.

ZWEIRÄDRIGE FAHRZEUGE: In der Richtlinie wird der „Grundsatz des stufenweisen Zugangs“ festgeschrieben, wenn auch die Mitgliedstaaten einige Flexibilität in Bezug auf die Mindestalter erhalten haben. Dabei wird das Sammeln von Erfahrung auf kleineren Motorrädern gefördert, bevor man auf größere umsteigt. Geschaffen werden die EU-weiten Fahrzeugklassen A1 und A2 sowie die Erhöhung des Alters für den direkten Zugang zu den leistungsstärksten Motorrädern (ohne vorherige Praxis) auf 24 Jahre. In Österreich gilt derzeit 21 Jahre als Mindestalter.

MOPEDS UND MOPEDAUTOS: Für Kleinkrafträder (Mopeds) wird eine neue europäische Klasse AM eingeführt. Für diese Klasse wird zumindest eine theoretische Prüfung vorgeschrieben. Sie umfasst zwei- oder dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von bis zu 45 km/h sowie vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge. Das Mindestalter für die Klasse AM wird auf 16 Jahre festgelegt. Allerdings sind die Mitgliedstaaten frei, das Mindestalter bis auf 14 zu senken oder bis auf 18 Jahre anzuheben. So kann Österreich seine Fahrberechtigungen ab 15 weiterhin vergeben. Auch gelten ab 16 die künftigen Mopedausweise auch im EU-Ausland.

PRÜFER: Die Anforderungen an die Fahrprüfer werden EU-weit detailliert geregelt. So werden die notwendigen Bestandteile der Grundqualifikation, Anforderungen an Qualitätssicherungsregeln sowie an regelmäßige Weiterbildungsprogramme für Fahrprüfer festgelegt.

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