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EU: Austausch von Strafregisterdaten

Die Justizminister der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union haben sich auf einen verstärkten Austausch von Informationen über Vorstrafen geeinigt.

Demnach müssen die Behörden in Zukunft Daten aus dem Strafregister binnen zehn Tagen übermitteln, wenn es aus einem anderen Mitgliedstaat eine entsprechende Anfrage gibt, teilte Justizministerin Karin Miklautsch (F) am Donnerstag beim EU-Ministerrat in Brüssel mit.

Bisher galt unter den EU-Staaten ein Rechtshilfeübereinkommen, das nur für die Strafverfolgung galt. Künftig können Angaben aus dem Vorstrafenregister auch zu anderen Zwecken ausgetauscht werden, wenn dies von der ansuchenden Behörde entsprechend begründet werde, sagte Miklautsch. „Das ist nur der erste Schritt“, betonte die Justizministerin, die weitere Beratungen der EU-Staaten über eine noch engere Zusammenarbeit ankündigte.

Die Reform ist eine Konsequenz aus dem Fall des mutmaßlichen französischen Serienmörders Michel Fourniret, der trotz Vorstrafen in Frankreich in Belgien tätig werden konnte, ohne dass die Behörden auf ihn aufmerksam wurden. Im konkreten Fall würden aber auch die nunmehr beschlossenen Verschärfungen nicht ausreichen, räumte Miklautsch ein. Über Fourniret habe nämlich in Belgien eine private Schule Auskunft verlangt, und Private seien auch in Zukunft nicht dazu befugt. Außerdem waren Fournirets Vorstrafen zum betreffenden Zeitpunkt bereits getilgt.

Über die geplanten EU-weiten Regeln für die verpflichtende Speicherung von Daten aus Telefongesprächen, SMS, Email und Internet haben die EU-Staaten kein Einvernehmen erzielt. „Die Diskussion war sehr kontroversiell“, schilderte Miklautsch. Der Mehrheit der EU-Staaten, darunter Österreich, wolle eine genau definierte Liste von zu speichernden Daten, die bei der Telekommunikation anfallen. Andere wollten nur jene Daten verpflichtend aufzeichnen, die bereits jetzt von den Unternehmen zu Verrechnungszwecken gespeichert werden.

„Für Österreich ist wichtig, dass es nur jene Daten sind, die für die strafrechtliche Verfolgung gebraucht werden“, betonte Miklautsch. Dies seien in erster Linie Zugangsdaten wie Telefonnummern und Internet-Protokolle. Ziel des EU-Rahmenbeschlusses ist die Terrorismus-Bekämpfung. Die Bürgerrechte und die Privatsphäre müssten geschützt bleiben, betonte die Justizministerin.

< Österreich sei bereit, einer Speicherung der Daten für zwölf Monate „unter bestimmten strengen datenschutzrechtlichen Voraussetzungen“ zuzustimmen, diese müssten aber erst geklärt werden. Bis Sommer nächsten Jahres wollen sich die EU-Länder auf gemeinsame Rechtsbestimmungen einigen.

In Österreich gibt es derzeit keine Rechtsvorschrift zur Speicherung von Telekommunikationsdaten. In der Praxis zeichnen Telekommunikationsunternehmen die Verbindungsdaten allerdings für geschäftliche Zwecke auf und speichern diese sechs Monate lang.

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