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EU-Allergenverordnung gilt ab Samstag

Neue Richtlinie betrifft auch die Gastronomie
Neue Richtlinie betrifft auch die Gastronomie
Ab Samstag gilt die 2011 beschlossene EU-Richtlinie für eine strengere Lebensmittelkennzeichnung für 14 Allergene wie glutenhaltige Getreide, Lactose oder Sojabohnen. Diese müssen auch bei unverpackten Lebensmitteln zwingend deklariert werden. Somit sind auch die Gastronomen betroffen.


Für die Gastronomiebetriebe gilt jedoch aufgrund der österreichischen Umsetzung der EU-weit gültigen Richtlinie, dass die Information alternativ mündlich durch geschultes Personal erfolgen kann, falls die Inhaltsstoffe nicht auf der Speisekarte gelistet wurden. Für die Gäste muss dies klar erkennbar sein, etwa durch eine Hinweistafel im Lokal. Bei Nichteinhaltung der Kennzeichnung gilt ein Strafrahmen von bis zu 50.000 Euro. Das wurde von der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) bereits mehrfach kritisiert.

Die Informationspflicht gilt auch für Feinkostabteilungen in Lebensmittelkonzernen. Bei Rewe International (u.a. Billa, Merkur, Penny, Adeg) werden die Informationen über Allergene in Wurst & Co. von den Lieferanten bezogen und dokumentiert. Auf Kundenwunsch werden diese dann ausgehändigt, hieß es auf Anfrage.

Bei Großveranstaltungen besteht für Konsumenten derselbe Schutz wie im Gasthaus. Ausgenommen sind nur kleine, gemeinnützige Veranstaltungen wie etwa Pfarrfeste, wo gegen eine Spende verkauft wird. Auch Feuerwehrfeste sind nicht betroffen, sofern die verkauften Lebensmittel von Privatpersonen hergestellt werden, stellte das Gesundheitsministerium fest.

Verpackte Lebensmittel, die vor dem 13. Dezember in Verkehr gebracht oder gekennzeichnet worden sind, dürfen noch verkauft werden, bis die Bestände erschöpft sind. In zwei Jahren gelten dann auch hier die EU-Bestimmungen zu den verpflichtenden Nährwertangaben.

(S E R V I C E – Auflistung der 14 Hauptallergene durch die Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES):- Gesundheitsministerium zur Anwendung der Verordnung:)

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