Erster Arbeitsbericht des Raumplanungs-Sachverständigenrates
Der Sachverständigenrat besteht aus drei Mitgliedern, die auf fünf Jahre bestellt sind. Es sind Experten aus den Bereichen Raum- und Regionalplanung sowie Architektur, die in der Ausübung ihrer Funktion weisungsfrei sind. Die in Frage kommenden Sachverständigen dürfen nicht in einem unselbständigen Beschäftigungsverhältnis zum Land oder zu einer Gemeinde stehen.
Aufgabe des USR ist es, eine fachliche Äußerung zum jeweiligen Sachverhalt und darauf aufbauend soweit möglich eine Planungsempfehlung an die jeweilige Gemeinde abzugeben. Die eingelangten Anträge werden formal- und verfahrensrechtlich geprüft, in der Folge wird ein Lokalaugenschein durchgeführt. Bei einer Sitzung des USR werden der Antragsteller zur Anhörung und die Gemeinde zur Erläuterung ihrer Planungsentscheidung eingeladen.
Bei der gesamten Arbeit legt der USR Wert auf größtmögliche Transparenz. Antragsteller und Gemeinde werden über den jeweiligen Verfahrensstand informiert.
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OTS0105 2012-07-09/12:40