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Erst bei Ampelfarbe Rot werden die Sportstätten geschlossen

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Der Meisterschaftsbetrieb in den Kampfmannschaften und im Nachwuchs wird fortgesetzt. Bei den orangen Regionen gibt es maximal noch 500 numerierte Sitzplätze und kein Gastronomiebetrieb.

Das Fußball Verbandspräsidium fasste in seiner heutigen Sitzung den Beschluss die Meisterschaft 2020/2021 trotz den steigenden Infektionszahlen im Kampfmannschaftsbereich und im Nachwuchs fortzusetzen. Erst bei der Ampelfarbe Rot kommt das Aus im Unterhaus. Bei Rot werden die Sportstätten in den Roten Gebieten geschlossen. Der Fußballverband weist ausdrücklich darauf hin, dass die gewissenhafte EInhaltung der allgemeinen Hygienevorschriften und Sicherheitsrichtlinien einzuhalten ist. Es ist auch möglich, dass Gebiete in "Orange" ein Platztausch der beiden Vereine möglich wäre.

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In Bezirken und Gebieten mit Ampelfarbe ORANGE gilt:

  • Mund-Nasen-Schutz: In geschlossenen Räumen (auch in den Kabinen). Auch im Freien, wenn der Abstand nicht eingehalten werden kann
  • Training: Konstante Trainingsgruppen (keine Vermischung). Anwesenheitslisten führen
  • Benutzung der Kabinen vermeiden (Vorzugsweise schon in Trainingskleidung zum Training kommen)
  • Zuschauer: Outdoor max. 50 Zuschauer ohne zugewiesene Sitzplätze. Bei mehr als 50 (bis max. 500) Zuschauer → ausschließlich gekennzeichnete, zugewiesene Sitzplätze
  • Bei mehr als 200 Zuschauer → Covid-19 Beauftragte(r) und ein Covid-Präventions-Konzept (wird generell empfohlen)
  • Daten: Kontaktdatenerhebung der Zuschauer
  • Kantine: Kein Gastronomiebetrieb

In Bezirken und Gebieten mit Ampelfarbe GELB gilt:

  • Mund-Nasen-Schutz: In geschlossenen Räumen (auch in den Kabinen)
  • Training: Konstante Trainingsgruppen (keine Vermischung). Anwesenheitslisten führen
  • Zuschauer: Outdoor max. 100 Zuschauer ohne zugewiesene Sitzplätze Bei mehr als 100 (bis max. 750) Zuschauer → ausschließlich gekennzeichnete, zugewiesene Sitzplätze-
  • Bei mehr als 200 Zuschauer → Covid-19 Beauftragte(r) und ein Covid-Präventions-Konzept (wird generell empfohlen)
  • Bei mehr als 750 (bis max. 3000) Zuschauer → Bewilligung durch die zuständige Bezirksbehörde (BH)
  • Daten: Kontaktdatenerhebung der Zuschauer
  • Kantine: Maskenpflicht für Kantinenpersonal, Konsumation nur im Sitzen Kein Barbetrieb erlaubt!

In Bezirken und Gebieten mit Ampelfarbe GRÜN gilt:

  • Mund-Nasen-Schutz: In geschlossenen Räumen (auch in den Kabinen)
  • Training: Keine Einschränkung im Trainingsbetrieb- Anwesenheitslisten führen (zusätzliche Empfehlung)
  • Zuschauer: Outdoor max. 100 Zuschauer ohne zugewiesene Sitzplätze. Bei mehr als 100 Zuschauer ausschließlich gekennzeichnete, zugewiesene Sitzplätze
  • Bei mehr als 200 Zuschauer → Covid-19 Beauftragte(r) und ein Covid-Präventions-Konzept (wird generell empfohlen)
  • Bei mehr als 750 (bis max. 3000) Zuschauer → Bewilligung durch die zuständige Bezirksbehörde (BH)
  • Kantine: Maskenpflicht für Kantinenpersonal, Konsumation nur im Sitzen Kein Barbetrieb erlaubt!
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