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Erschossene Krankenschwester: Mordprozess geplatzt

Tatort war die Tiefgarage des Hanusch-Krankenhauses.
Tatort war die Tiefgarage des Hanusch-Krankenhauses. ©APA
Der Angeklagte hatte im November 2009 eine Krankenschwester erschossen, weil sie ihren Autoschlüssel nicht hergeben wollte. Wegen seiner Krebserkrankung gilt er als verhandlungsunfähig, der Prozess wurde vertagt.
"Zufällig" Mordopfer geworden
Bilder vom Tatort

Der auf den 21. Dezember anberaumte Prozess um die am 14. November 2009 in der Tiefgarage im Wiener Hanusch-Krankenhaus erschossene Krankenschwester Helga L. ist vorerst geplatzt. Der 51-Jährige, der laut Anklage das Auto der Frau rauben wollte und dieser aus kurzer Distanz mit einer Glock-Pistole in den Bauch und in den Kopf schoss, weil die 49-Jährige den Autoschlüssel nicht hergeben wollte, ist derzeit nicht verhandlungsfähig.

Der Angeklagte leidet an Lungenkrebs im fortgeschrittenen Stadium und befindet sich seit längerem zur Behandlung im Wiener AKH. Zuletzt musste ihm ein Lungenflügel entfernt werden. Dem Vernehmen nach soll sich der Mann von der Operation aber recht gut erholt haben und auch auf die Chemotherapie ansprechen, so dass die Justiz im Jänner einen neuen Versuch unternehmen wird, den Fall vor Geschworene zu bringen. Ein offizieller Verhandlungstermin soll in der kommenden Woche ausgeschrieben werden.

Lebenslange Haft

Der Staatsanwalt wirft dem Angeklagten Mord vor und beantragt darüber hinaus dessen Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher. Basis dafür ist die Expertise eines psychiatrischen Sachverständigen, der den 51-Jährigen für derart gefährlich hält, dass von diesem ohne entsprechende therapeutische Behandlung im Maßnahmevollzug neuerliche Straftaten mit schweren Folgen zu erwarten sind. Im Fall eines Schuldspruchs drohen dem Mann theoretisch zehn bis 20 Jahre oder lebenslange Haft. Sollte dem Unterbringungsantrag stattgegeben werden, könnte er nach Verbüßung seiner Strafe bei einer entsprechenden Gefährlichkeitsprognose weiter unbefristet angehalten werden.

Ob der 51-Jährige im Fall seiner Verhandlungsfähigkeit nach dem Prozess in eine Justizvollzugsanstalt wechseln wird, erscheint im Hinblick auf sein gesundheitliches Befinden unklar. Mit großer Wahrscheinlichkeit dürfte er vollzugsuntauglich sein.

Im Spital festgenommen

Neben dem Tötungsvorwurf wird dem Mann auch Brandstiftung angekreidet. Er soll unmittelbar vor der inkriminierten Bluttat die Wohnung seines Sohnes angezündet haben. Nachdem er auf die Krankenschwester geschossen hatte, soll er mit deren Pkw in die Steiermark gefahren sein und dort das Einfamilienhaus seiner Ex-Frau in Brand gesteckt haben, wobei er sich erheblich verletzte. Als er seine Wunden in einem Spital behandeln lassen wollte, wurde er von der Polizei, die ihm dank Bildern aus der Überwachungskamera in der Tiefgarage auf der Spur war, festgenommen.

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