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Erneuerbarer Strom: Grünes Licht von EU für Förderung von Ausbau

Österreich hat von der EU-Kommission Grünes Licht erhalten.
Österreich hat von der EU-Kommission Grünes Licht erhalten. ©APA/HELMUT FOHRINGER (Symbolbild)
Grünes Licht für Österreich gibt es von Seiten der EU-Kommission für die Förderung des Ausbaus von Strom aus erneuerbaren Quellen mit Hilfe des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetztes (EAG).

Konkret haben die Wettbewerbshüter eine Beihilferegelung dafür genehmigt. Damit soll Österreich "ohne übermäßige Verfälschung des Wettbewerbs im Binnenmarkt" den Anteil erneuerbarer Energie in der Stromversorgung bis 2030 übers Jahr gerechnet auf 100 Prozent steigern können, erklärte die EU-Kommission.

EU-Wettbewerbskommissarin über Ausbau

Der Ausbau werde im Einklang mit den Zielen des europäischen Grünen Deals und den österreichischen Umweltzielen zu einer Verringerung der Emissionen von CO2 und anderen Treibhausgasen beitragen, ohne den Wettbewerb im Binnenmarkt übermäßig zu verfälschen, so EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager am Montag in einer Aussendung.

Österreich hatte in Brüssel eine geplante Beihilferegelung zur Förderung von Strom aus erneuerbaren Quellen (Windkraft, Solarenergie, Wasserkraft, Biomasse und Biogas) angemeldet. Dabei würden, so die EU-Kommission, Beihilfen in Form einer Zusatzprämie gewährt, die der Differenz zwischen den durchschnittlichen Erzeugungskosten für die einzelnen Erneuerbare-Energien-Technologien und dem Strommarktpreis entspreche.

Beitrag laut EU-Kommission

Für Strom aus Windkraft, Solarenergie und Biomasse werden demnach die Beihilfen im Wege technologiespezifischer Ausschreibungen gewährt, was laut EU-Kommission beitragen dürfte, dass die Förderung angemessen und kosteneffizient bleibt. Ferner sollen technologieübergreifende Ausschreibungen durchgeführt werden, die auch Wind- und Wasserkraft betreffen.

Österreich hat sich nach Brüsseler Angaben von Montag zudem verpflichtet, die Förderregelung für erneuerbare Energien auch für außerhalb Österreichs ansässige Energieerzeuger zu öffnen, sofern entsprechende bilaterale oder multilaterale Kooperationsabkommen mit anderen Ländern geschlossen werden.

Laufzeit von Maßnahme

Die Maßnahme läuft laut EU-Kommission bis Ende 2030, die Beihilfen würden den ausgewählten Empfängern für einen Zeitraum von höchstens 20 Jahren ab Inbetriebnahme der Anlage gezahlt. Bis 2023 würden sich die Zahlungen im Rahmen der Regelung Schätzungen zufolge auf insgesamt rund 4,4 Mrd. Euro belaufen, heißt es aus Brüssel. Zum Ziel gesetzt hat sich Österreich, den Erneuerbaren-Stromanteil bis 2030 von derzeit 75 auf 100 Prozent anzuheben.

Die Beihilfe habe einen Anreizeffekt, da die Strompreise derzeit die Kosten für die Stromerzeugung aus erneuerbaren Quellen nicht vollständig decken würden, so die EU-Kommission. "Folglich würden die Investitionen der ausgewählten Beihilfeempfänger ohne die Beihilfe nicht getätigt." Zudem sei "die Beihilfe angemessen und auf das erforderliche Minimum begrenzt". Die Höhe der Beihilfe werde durch Ausschreibungen für Strom aus Windkraft, Solarenergie und Biomasse bestimmt. Außerdem plane Österreich, die Höhe der Preise auf der Grundlage der Erzeugungskosten zu begrenzen. Die Beihilfe werde in Form einer Zusatzprämie gewährt, die die Differenz zwischen dem Marktpreis für Strom und den Erzeugungskosten nicht übersteigen dürfe. Österreich werde das jährlich überprüfen.

Einführung von Überprüfungsmechanismus

Österreich habe sich überdies verpflichtet, für genügend Flexibilität zu sorgen, damit die Förderregelung mit Blick auf die Aufrechterhaltung einer kosteneffizienten Förderung an die Marktentwicklungen angepasst werden könne. Da dieses System neu sei, habe Österreich einen Überprüfungsmechanismus eingeführt, der insbesondere eine Zwischenbewertung bis 2025 umfasse. Zudem ziehe Österreich eine Anpassung des Systems in Betracht, um sicherzustellen, dass der Wettbewerb in den Ausschreibungen gewahrt werde, heißt es aus Brüssel.

Deshalb habe die EU-Kommission festgestellt, dass "die österreichische Regelung mit den EU-Beihilfevorschriften vereinbar" sei, da sie im Einklang mit dem europäischen Grünen Deal den Ausbau der auf verschiedene Technologien gestützten Erzeugung erneuerbaren Stroms in Österreich fördern und zur Verringerung der Treibhausgas- und CO2-Emissionen beitragen werde, ohne den Wettbewerb übermäßig zu verfälschen, heißt es zusammenfassend.

Zu dem vom Parlament im Sommer beschlossenen EAG hatte es Einwände der EU-Kommission gegeben. Diese Punkte wurden in den vergangenen Wochen zwischen Wien und Brüssel ausdiskutiert. Die EAG-Novelle soll schon im Jänner ins Parlament kommen. Darauf hatten sich vorige Woche ÖVP, SPÖ und Grüne verständigt. Dabei wurde auch ein Entfall der Ökostromförderkosten für 2022 vereinbart, wodurch sich ein Haushalt gegenüber heuer im Schnitt 110 Euro spart.

(APA/Red)

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