Ergebnisse zur Ursache des Fenstersturzes gab es bisher nicht, sagte Polizeisprecher Thomas Keiblinger am Dienstag .Der Schwerpunkt der Erhebungen lag einerseits auf Ermittlungen im Umfeld des verunglückten Mädchens. Dabei konnte ein Selbstmordversuch mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen werden. Keiblinger zufolge konzentrieren sich die Beamten nun auf Sicherungsmaßnahmen, etwa ob das Badezimmerfenster, aus dem die Zehnjährige gefallen war, ausreichend gegen solche Vorfälle geschützt war. Das Mädchen lag unterdessen mit Serienbrüchen, unter anderem einem Kopfbruch, weiter im Krankenhaus.
Mädchen stürzte aus Heim-Fenster
Im ORF-Mittagssjournal kritisierte indes der Anwalt der Mutter des zehnjährigen Mädchens, Martin Dohnal, dass die Betreuungssituation im Falle des aus dem Fenster gestürzten Mädchens zum Zeitpunkt des Vorfalls schlecht gewesen sei. Die Aufsicht durch eine 75-jährige Ordensschwester für zehn Kinder sei eine “gröbliche Vernachlässigung”. Die Polizei ermittelt wegen des Verdachts der fahrlässigen Körperverletzung.
Laut einer Jugendamtssprecherin sei die Aufsicht einer Frau mit 75 Jahren nicht “in Ordnung”. Schließlich liege das Pensionsalter in Österreich auch bei 60 bzw. 65 Jahren. Laut Jugendamt hätten zum Unfallzeitpunkt noch zwei professionelle Betreuerinnen anwesend sein müssen, nach 20.00 Uhr eine ausgebildete Sozialpädagogin. Alle Fenster in solchen Einrichtungen müssten Kindersicherungen aufweisen.
Mutter von Buben erhebt Vorwürfe
Neue Anschuldigungen gegen das St. Rafael-Heim in Wien, in dem behinderte bzw. in ihrer Entwicklung verlangsamte Kinder untergebracht sind, erhebt die Mutter eines neunjährigen Buben. Dieser sei physisch misshandelt worden.
“Mein Sohn wurde mit neun Jahren von der Bezugsbetreuerin grün und blau geschlagen. Vergangenen Freitag wurde bei der Staatsanwaltschaft Wien Anzeige erstattet”, erklärte die Mutter des Buben, Roswitha B., am Dienstag. Es gebe auch ähnliche Fakten bei anderen Kindern, so die Frau.
Jugendamt verteidigt Heim
Die Sprecherin des Jugendamts meint hingegen: “Das Heim ist eine Einrichtung mit geistlichen Schwestern als Träger.” Es arbeite dort Fachpersonal, das den Anforderungen entspreche. “Das ist ein Haus, mit dem wir in guter Kooperation sind. Sonst würden wir es ja nicht als Vertragspartner nehmen. Wir haben uns das Heim mehrfach angeschaut.” Die Aufsicht – auch mit Unterstützung eines Psychologen – hätte auch insbesondere nach dem Unfall zweimal Nachschau gehalten.
Laut Jugendamt befindet sich der Neunjährige wegen entsprechender Auffälligkeiten derzeit in kinderpsychiatrischer Behandlung. Zur Betreuung des neunjährigen Buben in dem Kinderheim sei es im Auftrag des Jugendamtes gekommen, weil die Mutter ihm nicht eine seinem Zustand entsprechende Hilfe bieten hätte können. “Frau B. kann nicht akzeptieren, dass ihr Kind nicht mehr bei ihr ist.”
Anzeige wegen Körperverletzung
Anwalt Alexander Krasser bestätigte ein Mandat für die Vertretung des Buben. Man habe eine Anzeige wegen schwerer Körperverletzung bei der Staatsanwaltschaft eingebracht, sagte Krasser. Für den Juristen steht hinter den aktuellen Anschuldigungen eine spezielle Problematik:
In Österreich würden Eltern viel häufiger Kinder abgenommen werden als in vergleichbaren Ländern, zum Beispiel in Deutschland. Auch wenn sich die Ursprungsfamilie wieder stabilisiere, verzögere die Jugendwohlfahrt die Rückführung.
75-jährige Ordensschwester beaufsichtigt Kinder
Im ORF-Mittagssjournal kritisierte der Anwalt der Mutter des zehnjährigen Mädchens, Martin Dohnal, dass die Betreuungssituation im Falle des aus dem Fenster gestürzten Mädchens zum Zeitpunkt des Vorfalls schlecht gewesen sei. Die Aufsicht durch eine 75-jährige Ordensschwester für zehn Kinder sei eine “gröbliche Vernachlässigung”. Die Polizei ermittelt wegen des Verdachts der fahrlässigen Körperverletzung.
Laut einer Jugendamtssprecherin sei die Aufsicht einer Frau mit 75 Jahren nicht “in Ordnung”. Schließlich liege das Pensionsalter in Österreich auch bei 60 bzw. 65 Jahren. Laut Jugendamt hätten zum Unfallzeitpunkt noch zwei professionelle Betreuerinnen anwesend sein müssen, nach 20.00 Uhr eine ausgebildete Sozialpädagogin. Alle Fenster in solchen Einrichtungen müssten Kindersicherungen aufweisen.
(APA)