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Erlaubte Lärmbelastungen nicht überschritten

Der Flugbeobachter des Landes Vorarlberg hat auch im Jänner 2004 wieder die Flugbewegungen in Altenrhein konsequent kontrolliert.

Aus dem jüngst vorgelegten Bericht geht hervor, dass die vertraglich vereinbarten Tageslärmbelastungen in diesem Zeitraum nicht überschritten wurden. Darüber hinaus wurden die von der Flugplatzbetreiberin, der Airport Altenrhein AG, gemeldeten Flugbewegungen und die damit zusammenhängenden Berechnungen der Lärmpunktezahlen überprüft. Der Flugbeobachter nahm seine Kontrolltätigkeiten auch während der so genannten Randbetriebszeiten wahr. Das sind jene Zeiten vor, zwischen oder nach den Regelbetriebszeiten, in denen auch Ausnahmegenehmigungen erteilt werden können. Im Jänner wurden insgesamt 39 Ausnahmebewilligungen während der Randbetriebszeiten erteilt, davon berührten fünf Flugbewegungen österreichisches Staatsgebiet.

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