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"Erfuhr erst Mitte Oktober vom Verlust"

Die Frage, wann die BAWAG von den ersten großen Verlusten durch Flöttls Spekulations­geschäfte erfahren hat, wurde von Flöttl und dem damaligen BAWAG-Chef Elsner unterschiedlich beantwortet.

Elsner betonte bei seiner Einvernahme Dienstag nachmittag, er habe erst Mitte Oktober – „am 16. oder 17. Oktober“ – durch einen spätabendlichen Anruf Flöttls aus New York in Wien vom Verlust erfahren. Flöttl habe ihm damals mitgeteilt, wegen einer Yen-Spekulation sei nicht nur sein ganzes Vermögen, sondern auch das Geld der Bank in Höhe von 639 Mio. Dollar (466 Mio. Euro) verloren gewesen. „Ich war entsetzt, damit hat niemand in der Bank gerechnet“, sagte Elsner.

Flöttl gab hingegen heute vor Gericht an, er habe Elsner Anfang Oktober 1998 bei einem Treffen in New York davon informiert, dass die Geschäfte sich schlecht entwickelten. Elsner habe ihm trotzdem den Auftrag gegeben, die Geschäfte fortzuführen. Elsner widersprach Flöttls Angaben entschieden: „Mit Sicherheit habe ich das nicht getan. Wenn er das behauptet, kann ich ihm nicht einmal unterstellen, dass er irrt, dann lügt er“, sagte Elsner. Er hätte Flöttl gar keinen Auftrag erteilen können, denn „einem solchen erfolgreichen Investmentbanker gibt die Bank keine Aufträge“. Nach einem Weltbanktreffen Anfang Oktober in Washington sei er zu Gesprächen nach New York geflogen, dort habe er zwar vermutlich Flöttl getroffen, aber keinesfalls hätte ihm dieser schon damals über Verluste aus den Spekulationen berichtet, betonte Elsner heute.

Flöttl habe ihm erst Mitte Oktober telefonisch vom Totalverlust berichtet: „Es ist schrecklich, es ist alles verloren“. Er, Elsner, habe Flöttl natürlich wegen des Verlusts des BAWAG-Kapitals Vorhaltungen gemacht. Kurz nach Flöttls Anruf sei er am 19. Oktober nach New York geflogen. Dort habe ihm Flöttl erklärt, er habe margin calls (Nachschussaufforderungen) des Brokers erfüllen müssen, „wenn nicht, hätte man ihn in Handschellen abgeführt“. Daher habe er auf das BAWAG-Geld zurückgreifen müssen.

Elsner bestritt auch Flöttls Angaben, er habe auf ihn Druck ausgeübt. Er habe Flöttl keineswegs unter Druck gesetzt, „er hat von sich aus angeboten, er hilft“, erläuterte Elsner. Flöttl habe offeriert, sein verbliebenes Vermögen – Liegenschaften auf Bermuda, Bahamas und in London sowie seine Kunstsammlung – an die BAWAG zu übertragen. Dass das Flöttlsche Vermögen mit Krediten belastet gewesen war, habe er damals nicht gewusst, die BAWAG habe daraus trotzdem sicher „ein paar hundert Millionen Dollar“ erlöst.

Elsner erläuterte heute seinen Vorwurf an Flöttl, dass er sich von ihm über den Tisch gezogen fühle. „Damals sprach er von einem singulärem Ereignis, wenn er nochmal Geld hätte, würde er nochmal auf den Yen setzen“. Daher habe er 1998 überhaupt nicht angenommen, dass eine kriminelle Handlung unter den Geschäften lag, heute hingegen schon: Flöttl hätte zwar die von der BAWAG eingesetzten Gelder belehnen dürfen, aber nicht in der Höhe, dass das ganze Geld weg ist, verurteilte Elsner den hohen Fremdfinanzierungsanteil der Spekulationsgeschäfte. „Hätten wir das gewusst, hätten wir das nicht gemacht“. Flöttl verteidigte sich, die BAWAG habe von 1995 bis 1998 mit seinen Geschäften 90 Mio. Dollar verdient. Das war allerdings nicht der Nettogewinn für die Bank, sondern dieser lag laut Elsner bei etwa 650 Mio. Schilling.

ÖGB-Privatbeteiligtenvertreterin Gerda Kostelka-Reimer erkundigte sich dann nach Beweisen für die Flöttl-Verluste, da im Verlust-Audit von Arthur Andersen keine Angaben zu den Handelspartnern genannt würden. Flöttl habe der BAWAG die Verluste glaubhaft dargestellt, und er habe keinen Anlass gehabt daran zu zweifeln, versicherte Elsner heute. „Haben Sie keine Beweise verlangt?“, fragte Kostelka-Reimer. Flöttl habe ihm Unterlagen des Investmenthauses Merrill-Lynch zur Yen-Dollar-Parität gezeigt, wonach der Yen wieder fallen sollte, ähnliche Aussagen habe damals auch Raiffeisen International gemacht, meinte Elsner. „Ob es eine schriftliche Dokumentation (der Verluste, Anm.) gibt, weiß ich nicht, die Bank (BAWAG, Anm.) gibt gewisse Dinge nicht heraus, die zur Entlastung beitragen würden“, meinte Elsner. Diesen Vorwurf an die BAWAG wies deren Privatbeteiligtenvertreter Wolfgang Brandstetter entschieden zurück, die BAWAG kooperiere voll mit dem Gericht.

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